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Spitalregion Luzern – Nidwalden will Zusammenarbeit vertiefen: Aktienkauf- und Aktionärbindungsvertrag unterzeichnet

Im Rahmen der gemeinsamen Spitalregion Luzern/Nidwalden soll künftig noch enger zusammengearbeitet werden. Das Kantonsspital Nidwalden (KSNW) soll eine Tochtergesellschaft des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) werden. Dazu sind die Spitäler in Aktiengesellschaften umzuwandeln, was Gesetzesanpassungen erfordert. Die Immobilien verbleiben im Besitz des Kantons Nidwalden. Für eine klare und transparente Ausgangslage für den weiteren politischen Prozess haben die beiden Regierungen sowie das LUKS heute den erforderlichen Aktienkauf- und Aktionärbindungsvertrag vorgestellt und unterzeichnet. Dieser regelt die Grundsätze des gemeinsamen Handelns und Führens des KSNW. Das Vertragswerk wird erst und nur dann in Kraft treten, wenn die notwendigen Gesetzesänderungen beschlossen sind.
7. November 2018
Lesezeit: 3 Minuten
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Der medizinische Fortschritt, der zunehmende Qualitäts-, Preis- und Kostendruck sowie der Fachkräftemangel stellen die Schweizer Spitäler vor grosse Herausforderungen. Verbunde werden immer wichtiger, um auch zukünftig eine qualitativ hochstehende und wirtschaftlich tragbare wie wohnortsnahe Grund- und Spezialversorgung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.

Diese Entwicklung haben die Kantone Luzern und Nidwalden frühzeitig erkannt. Bereits 2009 haben sie als erste in der Schweiz eine gemeinsame Spitalversorgung über die Kantonsgrenzen hinaus beschlossen. 2012 wurde die Luzerner-Nidwaldner Spitalregion (LUNIS) durch einen Rahmenvertrag besiegelt. Diese vertragliche Zusammenarbeit ist für die Zukunft jedoch zu wenig robust. Die Luzerner und Nidwaldner Regierungen haben daher beschlossen, dass das KSNW eine Tochtergesellschaft des LUKS werden soll.
Zu diesem Zweck müssen die Kantone die Spitäler je in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Im Kanton Luzern ist die Vernehmlassung zu dieser Gesetzesänderung abgeschlossen, im Kanton Nidwalden startet die externe Vernehmlassung zur Totalrevision des Spitalgesetzes dieser Tage (die Unterlagen finden Sie zu gegebener Zeit auf www.nw.ch unter Verwaltung - Gesundheits- und Sozialdirektion - Direktionssekretariat - Dienstleistungen - Luzerner-Nidwaldner Spitalregion LUNIS).

Kanton Nidwalden soll 60 Prozent der Aktien an LUKS verkaufen können

Der Nidwaldner Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Kanton Nidwalden 60 Prozent seiner Aktien an das LUKS verkaufen kann, um zu einer Tochtergesellschaft der LUKS AG zu werden. Dazu wurden ein Aktienkauf- und Aktionärbindungsvertrag (AKV/ABV) und Statuten erstellt. Die Kantone Luzern und Nidwalden sowie das LUKS haben diese Verträge am 7. November 2018 unterzeichnet. Mit der vorgezogenen Unterzeichnung des Vertrags wollen die Kantone Klarheit und Transparenz für den bevorstehenden politischen Prozess schaffen.

Der ABV stellt sicher, dass der Kanton Nidwalden als Minderheitsaktionär weiterhin über sein Spital mitbestimmen kann. Konkret heisst das:

  • Das Spital in Stans wird auch künftig eine erweiterte Grundversorgung anbieten.
  • Der Kanton Nidwalden hat Anspruch auf einen Sitz im Verwaltungsrat der LUKS AG, der identisch ist
    mit dem Verwaltungsrat der Spital Nidwalden AG.
  • Die Spitalgebäude werden im Besitz des Kantons Nidwalden bleiben. Dazu wird eine Immobilien-Gesellschaft in der Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt gegründet, welche die Gebäude an die zukünftige Spital Nidwalden AG vermietet.

Zudem werden im ABV weitere Punkte geregelt, wie etwa die Aufteilung des Aktienkapitals, die Bestimmung des Aktienwerts, die wirtschaftlichen Leitlinien, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die Anstellung des Personals, die Erwerbsrechte und Übertragungsbeschränkungen.

Die Verträge sollen in Kraft treten, nachdem die Änderungen der Spitalgesetze in den Kantonen Luzern und Nidwalden von den Kantonsparlamenten beschlossen und die Spitäler LUKS und KSNW in Aktiengesellschaften umgewandelt sind. Ziel ist, den Spitalverbund im 2020 definitiv zu realisieren.

Spitalverbund hat Modellcharakter

Regierungsrat Guido Graf, Gesundheitsdirektor des Kantons Luzern, sagt: «Heute haben wir quasi den Ehevertrag unterzeichnet. Darüber freue ich mich sehr. Ich bin überzeugt, dass diese Verbundlösung exemplarisch für die Entwicklung von Schweizer Spitälern stehen wird und dass andere Spitäler unserem Modell nacheifern werden.» Die Nidwaldner Regierungsrätin Michèle Blöchliger fügt hinzu: «Solche Zusammenschlüsse machen es möglich, dass auch kleinere Spitäler wie das KSNW erfolgreich bestehen bleiben können.» Beide betonen, dass der Zusammenschluss eine Win-Win-Situation für alle ist – für die Bevölkerung, für die Kantone und für die Spitäler. Dr. Ulrich Fricker, Spitalratspräsident LUKS/KSNW bestätigt: «Die Zusammenführung von LUKS und KSNW unter einem Dach macht Sinn. Die beiden Spitäler arbeiten seit sieben Jahren erfolgreich zusammen, kennen sich gut, passen zusammen und profitieren voneinander.» Urs Baumberger, Spitaldirektor KSNW und Dr. Hansjörg Schmid, stv. CEO/Direktor LUKS sind sich zudem einig, dass mit diesem Vertragswerk eine faire, transparente, ausgewogene und rechtlich robuste Basis für die bevorstehende Heirat der beiden Spitäler besteht.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Flächendeckende Gesundheitsversorgung

Anhang

Bilder können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.lu.ch/verwaltung/GSD/gsd_projekte_themen/MK_LUNIS_vom_20181107

Kontakt

Fabienne Müller
Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
Mitarbeiterin Kommunikation
Telefon 041 228 69 54
fabienne.mueller@lu.ch

Kontakt

Luzerner Kantonsspital
Kommunikation & Marketing
Spitalstrasse
6000 Luzern 16

kommunikation@luks.ch

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