Informationen rund um das Coronavirus
Am Luzerner Kantonsspital (LUKS) besteht aufgrund der aktuellen Covid-19-Lage nach wie vor an allen Standorten ein generelles Besuchsverbot (mit Ausnahmen). Sie finden hier die Informationen des LUKS zum Coronavirus, zur Online-Anmeldung für die Covid-19-Tests und zu den aktuellen Besuchsregeln sowie weiterführende Links zum Thema.
8. April 2021
Lesezeit: 3 MinutenCovid-19-Test
Sie können sich online für einen Corona-Test anmelden. Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus.
Wir bieten sowohl Antigen-Schnelltests als auch PCR-Analysen an. Es wird vor Ort gemäss BAG-Richtlinien entschieden, welcher Test für Sie der richtige ist. Termine sind drei Tage im Voraus buchbar.
Bei Fragen rund um die Corona-Tests ist unsere Hotline für Sie da:
LUKS Luzern
041 205 82 00
LUKS Sursee
041 205 82 00
LUKS Wolhusen
041 205 82 00
Öffnungszeiten Hotline
Montag - Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr
Samstag - Sonntag von 07.30 bis 15.30 Uhr
Covid-19-Impfung
Am Luzerner Kantonsspital gibt es für Besucherinnen und Besucher aktuell keine Möglichkeit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Patientinnen und Patienten können sich in Absprache mit ihrem betreuenden Arzt anmelden. Ferner impft das Luzerner Kantonsspital im Auftrag des Kantons Luzern verschiedene definierte Personengruppen. Die Anmeldung aller übrigen Personen hat generell über den Kanton Luzern zu erfolgen.
Weitere Informationen
Patientinnen und Patienten
Das LUKS unternimmt an allen drei Standorten weiterhin alles für die Sicherheit von Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden. Es gibt keinen Grund, die Spitäler bei einem medizinischen Notfall aus Angst vor einer Ansteckung zu meiden.
Besucherinnen und Besucher
Das Kantonsspital hat aufgrund einer Empfehlung des kantonalen Führungsstabs am 22. Dezember 2020 ein generelles Besuchsverbot mit folgenden Ausnahmen erlassen:
- Stationär: Nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten.
- Ambulant: Eine Begleitperson, nur falls aus medizinischen Gründen nötig.
- Langzeitpatienten: ab dem 10. Tag (eine einzige, namentlich bezeichnete Besuchsperson während täglich maximal einer Stunde).
- Geburtsabteilung/Frauenklinik: Die Anwesenheit des Lebenspartners ist rund um die Geburt und den nachfolgenden Aufenthalt zulässig. Auf der Neonatologie sind beide Elternteile gleichzeitig zugelassen.
- Kinderspital: Patientinnen und Patienten im Kinderspital dürfen ausschliesslich von ihren Eltern sowie Geschwistern besucht und begleitet werden.
- Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Begleitpersonen gesund sind. Gültig für ambulante sowie stationäre Behandlungen. Bitte Selbstverpflegung mitnehmen.
Das LUKS personell unterstützen
Das Coronavirus bringt uns in verschiedenen Bereichen Mehraufwand. Wir suchen temporäre Unterstützung. Jede Hilfe zählt.
Allgemeine Informationen
Die Covid-19-Situation ändert sich laufend. Für die Information sind die kantonalen Gesundheitsdepartemente (z.B. www.lu.ch) und das Bundesamt für Gesundheit BAG verantwortlich. Telefon-Hotline BAG (täglich, 6 bis 23 Uhr): 058 463 00 00
Häufigste Fragen: Das BAG hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Dort finden Sie auch Infos zur SwissCovid App des Bundes sowie Antworten auf Fragen zur Covid-19-Impfung.
Veranstaltungen: Am LUKS werden nur noch gewisse Veranstaltungen durchgeführt. Die geltenden Richtlinien sowie die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Es gilt eine Maskentragpflicht. Sie finden die aktuelle Liste der Anlässe unter Veranstaltungen.
News vom LUKS: Hier finden Sie die aktuellsten News des LUKS.