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Besuch vom Pfarramt

Als Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaft entspricht es vielleicht Ihrem Wunsch, von der Seelsorge Ihres Wohnorts besucht zu werden. Das Spital informiert Ihr Pfarramt oder Ihre Religionsgemeinschaft über Ihren Spitalaufenthalt, wenn Sie damit einverstanden sind und auf dem Anmeldeformular das entsprechende Feld ankreuzen.

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