Kinderonkologie - Patientenorientierung über Krebsregister
Das Kinderkrebsregister (KiKR) ist ein nationales Register für Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Es erfasst Neuerkrankungen und Daten zum gesamten Krankheits- und Behandlungsverlauf. Das Krebsregistrierungsgesetz (ab Januar 2020 in Kraft) verpflichtet alle Ärztinnen, Ärzte und Spitäler, alle diagnostizierten und behandelten Krebsfälle bei Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren an das Kinderkrebsregister zu melden. Dank der möglichst vollständigen Registrierung können verlässliche Aussagen über die Entwicklung verschiedener Krebsarten, deren Verlauf und über die Wirksamkeit von Behandlungen gemacht werden.
Die strengen Datenschutzbestimmungen des Datenschutzgesetzes der Schweiz gewährleisten, dass die Vorschriften betreffend Anonymität sorgfältig eingehalten werden und für niemanden Nachteile entstehen.
Patientinnen und Patienten haben das Recht, die Weiterleitung von Angaben über eine Krebserkrankung zu untersagen (Vetorecht). Sie können dieses Recht direkt bei ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt geltend machen. Diese oder dieser verpflichtet sich, die Information weiterzugeben, damit alle mitbeteiligten Ärztinnen, Ärzte, Institute für Pathologie, Laboratorien und Kinderkrebsregister diesen Willen respektieren.