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Das gegenseitige Vertrauen zwischen Ihnen und dem Spitalpersonal ist Basis der Behandlung und Betreuung im Spital. Wir führen die Abklärungen und Behandlungen nach den modernsten medizinischen Standards der jeweiligen Fachgebiete sowie nach den ethischen Grundsätzen der Menschenwürde durch. Dabei sind wir auf Ihre Mitwirkung und Ihre vollständigen und  genauen Angaben angewiesen. Teilen Sie Ihre Anliegen, Selbstbeobachtungen in Bezug auf Ihren Krankheitsverlauf, Medikamente, die Sie einnehmen, die Wirkung der Behandlung und so weiter offen mit, auch wenn es Ihnen unangenehm ist.

Grundlage dieser Ausführungen sind das Patienten- und Tarifreglement des Luzerner Kantonsspitals.

Aufklärung und Einwilligung

Ihre Ärztin, Ihr Arzt informiert Sie in verständlicher Form über Abklärungen, Diagnosen, den Behandlungsplan und den Heilungsverlauf. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben oder mehr wissen möchten. Ist rasches Handeln angezeigt, entfällt die Informationspflicht, sie wird aber nachgeholt. Zögern Sie nicht, allenfalls um ein vertrauliches Gespräch zu bitten.

Sie entscheiden selbst, ob Sie sich einer Untersuchung oder Behandlung unterziehen wollen. Vor Operationen werden wir in der Regel Ihre Einwilligung durch Ihre Unterschrift bestätigen lassen.

Behandlungsdokumentation

Unterlagen über Ihre Behandlung sowie deren Verlauf werden in der Behandlungsdokumentation abgelegt. Die Aufzeichnungen werden zehn Jahre seit dem letzten Eintrag aufbewahrt. Auf Wunsch gewähren wir Ihnen Einblick in die Dokumentation.

Rechnungen und Rechnungskopie

Je nach Behandlungsart und Vereinbarung mit Ihrer Versicherung schicken wir die Rechnung für die Behandlungskosten entweder an Sie persönlich oder direkt an Ihre Versicherung. Falls die Rechnung direkt an die Versicherung geht, stellen wir Ihnen zusätzlich eine Kopie der Rechnung im elektronischen Patientenportal MeinLUKS zur Einsicht zur Verfügung. Weitere Informationen zu MeinLUKS finden Sie hier.

Datenschutz

Das Spitalpersonal ist an die Schweigepflicht gebunden. In erster Linie haben nur Personen, die an Ihrer Behandlung direkt beteiligt sind, ein Einsichtsrecht in Ihre Behandlungsdokumentation. Ohne anderslautende Erklärung Ihrerseits wird der einweisende und der nachbehandelnde Arzt über die Behandlung informiert.

Qualitätssicherung und Forschung

Gesundheitsbezogene Daten stellen eine wichtige Grundlage für wirkungsvolle Massnahmen zur Qualitätssicherung sowie für erfolgreiche Forschung in der Medizin dar. Es ist daher möglich, dass die bei Ihrer Behandlung an unserem Spital erfassten Daten (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Blutwerte, Gesundheitszustand, Krankheiten, Therapien und so weiter; ausgenommen genetische Daten) in anonymisierter oder verschlüsselter Form zur Qualitätssicherung und/oder Forschung weiterverwendet werden. Unberechtigte Dritte können somit keine Rückschlüsse auf Ihre Person ziehen. Das LUKS erfüllt vollumfänglich seine gesetzliche Verpflichtung, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und diese sicher aufzubewahren.

Wenn Sie mit der Weiterverwendung Ihrer gesundheitsbezogenen Personendaten zu Forschungszwecken nicht einverstanden sind, können Sie dagegen jederzeit Ihr Veto (Widerspruch) einlegen. In diesem Fall bitten wir Sie, dies dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin mitzuteilen. Ihr Widerspruch gegen eine Weiterverwendung hat keinen Einfluss auf Ihre weitere Betreuung in unserem Spital. Mit der Überlassung Ihrer anonymisierten oder verschlüsselten Daten tragen Sie wesentlich dazu bei, dass auch in Zukunft gut verträgliche und optimal wirkende Therapien am LUKS angeboten werden können. Wir danken Ihnen dafür herzlich.

Aus-, Weiter- und Fortbildung

Am LUKS wird auch der Nachwuchs für alle Gesundheitsberufe gefördert. Die Auszubildenden werden jederzeit von erfahrenen Fachleuten betreut und begleitet.

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