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Änderung Spitalgesetz: Sozialpartner nehmen GAV-Verhandlungen auf

Im Zuge der geplanten Umwandlung des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) und der Luzerner Psychiatrie (lups) in gemeinnützige Aktiengesellschaften haben die Sozialpartner sich zu einer ersten Sitzung getroffen. Dabei wurde das Vorgehen für die Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt. Der Entwurf soll Ende 2020 vorliegen und 2021 dem Personal zur Urabstimmung vorgelegt werden.
9. Januar 2020
Lesezeit: 2 Minuten
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Das LUKS und die lups sollen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Der Kantonsrat stimmte Anfang Dezember der Änderung des Spitalgesetzes in erster Beratung mit 77 zu 33 Stimmen zu; die Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates sprach sich Mitte Dezember auch in zweiter Beratung grossmehrheitlich für die Änderung der Rechtsform der kantonalen Spitalunternehmen aus. Die GASK nahm dabei eine Bestimmung in den Gesetzesentwurf auf, wonach innerhalb von zwei Jahren die Sozialpartner dem Personal einen Entwurf für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zur Urabstimmung unterbreiten.

Die Spitalleitungen von LUKS und lups und die Verhandlungsgemeinschaft GAV LUKS/lups, bestehend aus den Personalverbänden LSPV, SBK, SYNA, VSAO und VPOD sowie den beiden Personalkommissionen LUKS und lups haben sich zu einer ersten Sitzung getroffen. Dabei wurde das Vorgehen für die Verhandlungen über einen GAV festgelegt.

Der Entwurf des GAV soll möglichst Ende 2020 vorliegen. Grundsätzlich haben die Sozialpartner Stillschweigen über die Verhandlungen vereinbart. Eine allfällige Kommunikation, insbesondere gegenüber dem Personal, erfolgt gemeinsam oder in gegenseitiger Absprache. Die Urabstimmung beim Personal ist im 1. Halbjahr 2021 beabsichtigt. Tritt die Rechtsformänderung wie geplant per 1. Januar 2021 in Kraft und wird das LUKS auf diesen Zeitpunkt in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt, soll als Übergangslösung das heutige Personalrecht weitergelten. Die lups wird die Rechtsform spätestens per 1. Januar 2023 ändern. LUKS und lups wollen weiterhin faire Arbeitgeber sein. Sie werden auch mit einer neuen Rechtsform die guten Anstellungsbedingungen beibehalten und die zentralen Grundlagen zusammen mit den Sozialpartnern im GAV-Entwurf regeln.

Kontakt

Luzerner Kantonsspital / Luzerner Psychiatrie
Unternehmenskommunikation LUKS
Telefon 041 205 40 00
kommunikation@luks.ch

Verhandlungsgemeinschaft GAV LUKS/lups
Koordinatorin Viviane Hösli
Telefon 041 240 66 16
viviane.hoesli@vpod-zentralschweiz.ch

 

Die Verhandlungsgemeinschaft GAV LUKS/lups besteht aus:
Personalkommission des Luzerner Kantonsspitals (LUKS)
Personalkommission der Luzerner Psychiatrie (lups)
LSPV Luzerner Staatspersonalverband
SBK Berufsverband der Pflegefachpersonen, Sektion Zentralschweiz
SYNA – die Gewerkschaft, Region Luzern
VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, Sektion Zentralschweiz
VPOD Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zentralschweiz

 

Kontakt

Luzerner Kantonsspital
Kommunikation & Marketing
Spitalstrasse
6000 Luzern 16

kommunikation@luks.ch

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