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Digitalisierung zum Nutzen der Patienten und Zuweiser

Im Jahr 2020 müssen schweizweit alle Akutspitäler das elektronische Patientendossier (EPD) einführen. Gleichzeitig wird am Luzerner Kantonsspital (LUKS) im Rahmen des neuen Klinikinformationssystems LUKiS das Patientenportal «MeinLUKS» gebaut. Die Einführung ist ebenfalls für das erste Quartal 2020 geplant. Wo liegen die Unterschiede, was gilt es zu beachten? Dr. med. Stefan Hunziker, Leiter Informatik LUKS, und Xaver Vonlanthen, Projektleiter LUKiS, geben Auskunft.
31. Juli 2019
Lesezeit: 6 Minuten
stefan hunziker und xaver vonlanthen

Links: Dr. med. Stefan Hunziker, Leiter Informatik LUKS
Rechts: Xaver Vonlanthen, Projektleiter LUKiS

Ab 2020 sind die Spitäler verpflichtet, alle behandlungsrelevanten Patientendaten im EPD abzulegen. Ist das LUKS darauf vorbereitet?

Dr. med. Stefan Hunziker: Dazu muss ich grundsätzlich festhalten: Das EPD ist kein LUKS-Projekt, sondern ein gesamtschweizerisches Vorhaben von Bund, Kantonen und Leistungsträgern. Wir machen da keinen Alleingang, sondern sind gemeinsam mit den anderen Partnern des Vereins E-Health Zentralschweiz unterwegs. Wir beschäftigen uns seit Längerem mit vorbereitenden organisatorischen und technischen Massnahmen. Das LUKS ist startbereit für die konkrete Umsetzung.

Wie schätzen Sie das Interesse der Patienten am EPD ein?

SH: Digitale Lösungen werden so wie überall auch in unserer Branche erwartet. Wir sehen in der Digitalisierung einen grossen potenziellen Nutzen für Patienten und Zuweiser. Allerdings hat der Gesetzgeber die Hausärzte als einen sehr wichtigen Teil der Behandlungskette von der Pflicht befreit, am EPD teilzunehmen. Dadurch besteht die Gefahr einer essenziellen Lücke. Dies dürfte auch das Interesse der Patienten schmälern – ich rechne vorläufig mit einem Zuspruch im einstelligen Prozentbereich.

Wo sehen Sie die Hauptvorteile des EPD?

SH: Der schnelle Zugriff auf sämtliche behandlungsrelevanten Daten – und das schweizweit – erhöht die Effizienz und die Sicherheit. So kann man doppelte und unnötige Therapien vermeiden sowie das Risiko von Fehldiagnosen senken. Das ist im Interesse von Patient und Zuweiser.

Das LUKS macht beim EPD mit, lanciert 2020 aber gleichzeitig Mein-LUKS. Weshalb?

Xaver Vonlanthen: Das sind zwei unterschiedliche Dinge: Das EPD ist eine schweizweit verknüpfte Ablage behandlungsrelevanter Dokumente. Alle durch den Patienten Berechtigten haben darauf Zugriff. MeinLUKS ist das Patientenportal des LUKS. Dieses bietet zusätzliche Funktionalitäten und begleitet die Behandlung am LUKS, zum Beispiel für das Verwalten von Terminen oder das Ausfüllen von Fragebogen. MeinLUKS dient ausschliesslich der Kommunikation und Interaktion zwischen dem LUKS und seinen Patienten.

Wie werden die Zuweiser in MeinLUKS miteinbezogen?

XV: Mit MeinLUKS haben die Zuweiser nicht direkt zu tun. Für den Datenaustausch zwischen Zuweiser und dem LUKS entwickeln wir LUKSLink. Dabei handelt es sich um ein spezielles Portal für Zuweiser. Wir versprechen uns davon eine noch einfachere Zusammenarbeit und einen schnellen Datenaustausch zwischen Zuweisern und LUKS. Wir sind mit Zuweisern und Ärztegesellschaft des Kantons Luzern in Kontakt und sind überzeugt, mit LUKSLink die bestehende Hausarzt- und Zuweiserkommunikation optimieren und weiterentwickeln zu können.

Nochmals zurück zum EPD: Was «kann» es konkret?

SH: Im EPD werden Dokumente abgelegt, die Gesundheitsfachpersonen für behandlungsrelevant halten oder die dem Patienten wichtig erscheinen. Es handelt sich um ein schweizweites Projekt, sodass Dokumente von sämtlichen Spitälern und teilnehmenden Ärzten, die den Patienten behandelt haben, dort verfügbar sind: Röntgenbilder, Blutgruppen- und Impfausweise, Rezepte, Austritts- und Operationsberichte usw. Der Patient kann sämtliche oder ausgewählte Gesundheitsinformationen weiteren Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung stellen. Diese Dokumentensammlung gibt dem Patienten eine wertvolle Übersicht und vor allem die Gewähr, dass alle, die ihn behandeln, das Relevante über seine Gesundheit wissen.

Und was kann MeinLUKS, was das EPD nicht kann?

XV: MeinLUKS ist ein Teil des Grossprojekts LUKiS, der digitalen Arbeitsplattform aller Kliniken und Abteilungen des LUKS. Im LUKiS sind alle Informationen rund um die Behandlung der Patienten dokumentiert und jederzeit verfügbar. MeinLUKS ist aber mehr als eine Ablage von Dokumenten, es ist nicht nur rückblickend, sondern aktuell und vorausschauend, dynamisch und interaktiv. Eine Überschneidung mit dem EPD besteht darin, dass MeinLUKS natürlich ebenfalls Dokumente und Testergebnisse wie EKG, Röntgen- oder Laborberichte enthält. Und selbstverständlich können auch Patientenverfügungen, Organspendeausweise und dergleichen hochgeladen werden. Darüber hinaus gibt es aber mehr Funktionalitäten.

«Mit dem Zuweiserportal LUKSLink entwickeln wir die bestehende Hausarzt- und Zuweiserkommunikation weiter.»

Xaver Vonlanthen, Project Director, Projektleiter LUKiS

Welche?

XV: Geplant ist, dass der Patient – nach erfolgter Kontaktaufnahme bzw. Zuweisung – online Termine buchen kann. Er erhält eine Übersicht über seine offenen LUKS-Termine und kann diese verwalten. Wünscht er einen früheren Termin, kann er sich auf eine Warteliste setzen. Bei einem freien Termin wird er benachrichtigt und kann den früheren Termin annehmen oder ablehnen. Auch Terminabsagen – bis 48 Stunden im Voraus – sind online möglich. Der Patient kann auch Präferenzen für Termine hinterlegen, also Wochentage und Uhrzeit. Das E-Check-in ermöglicht es, im Vorfeld wichtige Informationen, zum Beispiel zu Medikamenten, Allergien oder zur Anamnese, zu aktualisieren. Auch Fragebögen können vorab ausgefüllt werden. Der Patient kann unter den Benachrichtigungseinstellungen bestimmen, wie er informiert werden möchte – per E-Mail, SMS, Anruf oder auf dem Postweg.

Das sind vor allem verwaltungstechnische Dinge – welche Vorteile hat der Patient in medizinischer Hinsicht?

XV: Im Nachrichteneingang findet er Benachrichtigungen über neue Resultate, Sprechstunden- und Austrittsberichte in patientenfreundlicher Sprache, was eine attraktive Neuerung darstellt. So erfährt der Patient rasch, wie es weitergeht und kann dies mit dem Zuweiser besprechen. Der Patient hat zudem die Möglichkeit, die Umsetzung von Verordnungen online zu dokumentieren – zum Beispiel das Messen von Blutdruck, Gewicht, Insulin etc. Nach Ablauf der Verordnung können die Resultate dem Arzt zugestellt und mit diesem besprochen werden. Auch Verhaltenspläne für therapeutische Ziele können hochgeladen werden, beispielsweise der Ernährungsplan von der Ernährungsberatung oder Übungen von der Physiotherapie.

Inwieweit kann der Patient Geräte und Apps, die seiner Gesundheit dienen, einbinden?

XV: Es ist vorgesehen, dass der Patient Fitnessarmbänder und Gesundheits-Apps sowie weitere Geräte und Funktionen mit MeinLUKS verknüpfen kann. MeinLUKS wird selbstverständlich laufend weiterentwickelt, sodass sicher noch weitere Funktionalitäten dazukommen werden, vielleicht Chats oder Telemedizin. 

Und zum Schluss: Wie steht es mit dem Datenschutz?

SH: Sowohl für das EPD als auch für MeinLUKS gilt: Die Datenhoheit liegt immer beim Patienten, denn seine Gesundheitsdaten gehören ihm. Er allein bestimmt, wer wann Zugriff auf seine Daten hat. Im EPD bestimmt der Patient nicht nur die Zugriffsrechte im Allgemeinen, er kann die einzelnen Dokumente auch verschiedenen Vertraulichkeitsstufen zuordnen und so eine sehr feine Steuerung vornehmen.

«Die Datenhoheit liegt immer beim Patienten, denn seine Gesundheitsdaten gehören ihm. Er allein bestimmt, wer wann Zugriff auf seine Daten hat.»

Dr. med. Stefan Hunziker, Executive MBA, Leiter Informatik, LUKS

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit den wichtigsten Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten. Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen jederzeit abrufbar. Die Patienten erteilen die Zugriffserlaubnis und bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf. Alle Daten gehören dem Patienten. Das EPD ist ein schweizweites Projekt des Bundes. Alle grossen Gesundheitsanbieter sind verpflichtet, daran teilzunehmen: Akutspitäler, Rehakliniken und Psychiatrien ab 2020, Pflegeheime und Geburtshäuser ab 2022. Für Patienten und Hausärzte ist das EPD freiwillig. Die Umsetzung erfolgt dezentral, in der Zentralschweiz koordiniert durch den Verein E-Health Zentralschweiz. Dessen Mitglieder, darunter das LUKS, haben sich für den Betrieb des EPD der branchen- und berufsübergreifenden Stammgemeinschaft XAD angeschlossen.

MeinLUKS ist das Patientenportal des LUKS und Teil des Grossprojekts LUKiS. Es bietet mehr Funktionalitäten als das EPD, ist interaktiv und eröffnet neue Möglichkeiten, die Patienten aktiv und eng in die Behandlung einzubeziehen. MeinLUKS beinhaltet zum Beispiel eine Terminübersicht, Online-Terminbuchungen, E-Check-in, Dokumentation, Pläne beispielsweise für Ernährung oder Physiotherapie-Übungen usw. MeinLUKS ist auch als App verfügbar.

LUKSLink ist als spezielles Portal des LUKS für Zuweiser geplant – für eine einfachere Zusammenarbeit und einen schnellen Datenaustausch. Das LUKS ist mit Zuweisern und der Ärztegesellschaft des Kantons Luzern in Kontakt, um im Rahmen des Projekts die bestehende Hausarzt- und Zuweiserkommunikation zu optimieren und weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.luks.ch/lukis.

Eine grafische Übersicht finden sie hier.

Quelle: Personalmagazin Impuls vom Juli 2019
Interview: Petra Ming

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