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Gesamtarbeitsvertrag: Urabstimmung im 2. Halbjahr 2021

Seit Anfang 2020 verhandeln Vertreter des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) und der Luzerner Psychiatrie (lups) mit einer Verhandlungsgemeinschaft bestehend aus den Personalverbänden und den Personalkommissionen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Um die konstruktiven Gespräche sorgfältig weiterzuführen, haben die Verhandlungspartner gemeinsam entschieden, die Urabstimmung vom 1. auf das 2. Halbjahr 2021 zu verschieben.
20. November 2020
Lesezeit: 2 Minuten
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Im Rahmen des Umwandlungsprozesses in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften stehen die Unternehmensleitungen des LUKS und der lups seit Anfang 2020 mit der Verhandlungsgemeinschaft GAV LUKS/lups – bestehend aus den Personalverbänden Lspv, SBK, SYNA, VSAO und VPOD sowie den beiden Personalkommissionen LUKS und lups – in Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

Ursprünglich war vorgesehen, dass der Entwurf des GAV bis Ende 2020 vorliegt und die Urabstimmung beim Personal entsprechend im 1. Halbjahr 2021 stattfindet. Nun haben die Verhandlungspartner gemeinsam entschieden, die Urabstimmung auf das 2. Halbjahr 2021 zu verschieben. Dadurch wird es möglich, die intensiven und konstruktiven Gespräche ohne unnötig grossen Zeitdruck weiterzuführen und mit dem bestmöglichen Resultat abzuschliessen. Bis zum Vorliegen eines GAV-Entwurfs haben die Sozialpartner Stillschweigen über den Inhalt der Verhandlungen vereinbart.

Übergangsregelung mit bestehenden Anstellungsbedingungen

Nach der Umwandlung des LUKS in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft und Ausgliederung der Tochtergesellschaften Mitte 2021 wird bis zur Einführung des neuen Personalrechts nach Obligationenrecht (OR) voraussichtlich Mitte 2022 eine Übergangsregelung gelten. Diese wurde im Rahmen der  GAV-Verhandlung mit den Sozialpartnern besprochen und vom Spitalrat LUKS zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie stellt sicher,

  • dass die bisherigen Anstellungsbedingungen in der neuen Rechtsform weitergelten,
  • dass der Kündigungsschutz erhalten bleibt,
  • dass die Mitwirkungsvereinbarung mit der Personalkommission bestehen bleibt.

Neu ist ab dem Zeitpunkt der Umwandlung das Arbeitsgericht (einschliesslich Schlichtungsbehörde) bei personalrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Die Umwandlung der lups in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft soll nach wie vor per Mitte 2022 erfolgen und gleichzeitig soll das neue Personalrecht eingeführt werden. Eine Übergangsregelung ist daher für die lups nicht nötig.

GAV-Entwurf muss innert zwei Jahren vorliegen

Das seit 1. Juni 2020 gültige neue Spitalgesetz des Kantone Luzern sieht vor, dass innerhalb von zwei Jahren seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Sozialpartner dem Personal des LUKS und der lups einen Entwurf für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zur Urabstimmung unterbreiten. Mit dem vorgesehenen Abstimmungstermin in der 2. Hälfte 2021 wird diese Frist eingehalten. Der Entwurf des Gesamtarbeitsvertrags soll gemäss Spitalgesetz den bisherigen Anstellungsbedingungen entsprechen.

Die Verhandlungsgemeinschaft GAV LUKS/lups besteht aus:

  • Personalkommission des Luzerner Kantonsspitals (LUKS)
  • Personalkommission der Luzerner Psychiatrie (lups)
  • Lspv Luzerner Staatspersonalverband
  • SBK Berufsverband der Pflegefachpersonen, Sektion Zentralschweiz
  • SYNA – die Gewerkschaft, Region Luzern
  • VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, Sektion Zentralschweiz
  • VPOD Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zentralschweiz

Kontakt

Luzerner Kantonsspital
Kommunikation & Marketing
Spitalstrasse
6000 Luzern 16

kommunikation@luks.ch

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