Gesundheitstipp: Wann macht eine ärztliche Zweitmeinung Sinn?
Wenn ein Arzt, eine Ärztin in der Beurteilung einer Krankheit oder Operation nicht sicher oder die Patientin, der Patient in der ersten Entscheidung verunsichert sei, sei es oft hilfreich, wenn man eine Zweitmeinung einhole. Vor allem bei Operationen wird oft eine zweite ärztliche Meinung eingeholt. Es gelte dann die Gründe für oder gegen einen Eingriff abzuwägen. «Eine Operation ist eingreifend, und beispielsweise in der Tumorchirurgie ist es oft für einen Patienten sehr schwierig, allein zu entscheiden», sagt Jürg Metzger.
Eine zweite Meinung könne in solchen Fällen oft weiterhelfen. «Ich bin auch überzeugt, dass eine solche Zweitmeinung die deutlich bessere Lösung ist, als wenn der Patient sich Informationen selbst im Internet holt, die er gar nicht richtig beurteilen kann, weil er zu wenig davon versteht.»
Bei Unsicherheit eine Zweitmeinung einholen
In allen Situationen, in denen sich jemand nicht sicher ist über einen Eingriff, empfiehlt Dr. med. Jürg Metzger das Einholen einer Zweitmeinung. Oft zögere der Patient aus Angst, den Chirurgen zu verärgern. Sollte es so sein, dass die behandelnde Fachperson verärgert reagieren könnte, solle man sich einen neuen Arzt, eine neue Ärztin suchen.
Das Einholen einer Zweitmeinung muss ein Patient, eine Patientin grundsätzlich selber finanzieren. Der entsprechende Arzt muss einen Termin vereinbaren und vorgängig die Akten studieren. Doch bieten laut Jürg Metzger immer mehr Krankenkassen in der Schweiz die Übernahme dieser Kosten für einen Besuch bei einem Arzt, einer Ärztin freier Wahl.
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