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LUKS entschädigt Umkleidezeit mit Zeitgutschrift und gewährt zusätzlichen Ferientag

Im Luzerner Kantonsspital (LUKS) erhalten Mitarbeitende, die aus betrieblichen Gründen Berufskleidung tragen müssen, fürs Umziehen künftig eine Zeitgutschrift von 10 Minuten pro Tag. Zudem wird der Ferienanspruch für alle Mitarbeitenden um einen Tag erhöht.
15. Juli 2021
Lesezeit: 1 Minute
Triagecontainer am LUKS

Neben einem einheitlichen Erscheinungsbild haben Berufskleider in Spitälern in erster Linie hygienische und praktische Gründe. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, gilt am LUKS die Umkleidezeit ab dem 1. Oktober 2021 als Arbeitszeit. Dazu erhalten künftig alle Mitarbeitenden, die aus betrieblichen Gründen Berufskleidung tragen und sich in einer Garderobe am Arbeitsplatz umziehen müssen, eine Zeitgutschrift von täglich 10 Minuten. Dafür wird die effektive tägliche Arbeitszeit um 10 Minuten reduziert. Die konkrete Umsetzung kann in verschiedenen Bereichen je nach Betriebsablauf unterschiedlich erfolgen.

Zusätzlicher Ferientag

Zusätzlich zu dieser Zeitgutschrift für betroffene Berufsgruppen erhalten sämtliche Mitarbeitende des LUKS einen zusätzlichen Ferientag. Ziel ist es, damit die Attraktivität des LUKS als Arbeitgeber weiter zu verbessern. Dies entspricht dem Handlungsfeld «Mitarbeiterattraktivität» der neuen Unternehmensstrategie der LUKS Gruppe. Diese Massnahme gilt ab dem 1. Januar 2022 für die Mitarbeitenden der LUKS Spitalbetriebe AG und der Luzerner Höhenklinik Montana AG.

Die vorliegende Lösung wurde unter Einbezug einer breit abgestützten internen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Berufsgruppen erarbeitet. Durch die Verkürzung der effektiven Arbeitszeit um 10 Minuten kann diese Massnahme unter Berücksichtigung des hohen finanziellen Drucks kostenneutral bei vollem Lohnausgleich erfolgen.

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