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LUKS Gruppe spricht sich gegen engere gesetzliche Regulierungen aus

Die Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe) spricht sich gegen den Vorschlag der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) aus, die Grund- und Notfallversorgung für die Spitalstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen gesetzlich detailliert zu verankern. Dies wäre mit Risiken für die medizinische Qualität der Versorgung im ganzen Kanton und mit ungedeckten Betriebskosten verbunden, für welche der Kanton aufkommen müsste. Die heutige gesetzliche Regelung bietet ausreichend Gewähr für die Sicherstellung einer optimalen Versorgung der Luzerner Bevölkerung.
4. Dezember 2023
Lesezeit: 4 Minuten
Kantonsratssaal im Luzerner Regierungsgebäude

Am 2. Oktober 2023 hat die GASK des Luzerner Kantonsrates eine Änderung des Spitalgesetzes in die Vernehmlassung gegeben, welche die Grund- und Notfallversorgung detailliert definiert und mit der die LUKS Gruppe unabhängig von künftigen Entwicklungen verpflichtet würde, diese an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen dauerhaft anzubieten. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, allgemeingültige Kriterien für die Spitallistenplanung gesetzlich zu verankern.

In ihrer Vernehmlassungsantwort spricht sich die LUKS Gruppe gegen die vorgeschlagene Gesetzesanpassung aus. Sie ist überzeugt, dass die Versorgung primär nach dem Bedarf ausgerichtet sein soll und hohen Qualitätsanforderungen genügen muss. Engere und schweizweit einmalige gesetzliche Regulierungen – wie von der GASK vorgeschlagen – führen nicht zu einer Verbesserung der Situation, sondern erhöhen das Risiko, dass die immer knapper werdenden personellen und finanziellen Mittel nicht optimal eingesetzt werden, dass die Qualität und Sicherheit der Versorgung im ganzen Kantonsgebiet leidet und dass das Gesundheitswesen weiter verteuert wird.

Flexibilität angesichts der grossen Herausforderungen erhalten

Die LUKS Gruppe nimmt erfreut zur Kenntnis, dass auch aus Sicht der GASK der Kanton Luzern weiterhin über eine gute und allgemein zugängliche, zeitgerechte Grund- und Notfallversorgung verfügen soll. Die LUKS Gruppe hält fest, dass alle Akteure in der Gesundheitsversorgung auf das gleiche Ziel hinarbeiten: Nachhaltig eine optimale Versorgung der Luzerner Bevölkerung bei bestmöglichem Einsatz der knappen personellen und finanziellen Ressourcen sicherstellen. Die heutige gesetzliche Regelung bietet ausreichend Gewähr dafür. Die drei Spitalstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen sind unbestritten. Das Neubauprojekt in Wolhusen sieht denn auch die stationäre Grundversorgung, 24/7-Notfalldienst inkl. Notfallbettenstation, IMC-Station, Gynäkologie und Geburtshilfe, Orthopädie mit Schwerpunkt Gelenkersatz sowie eine muskuloskelettale Rehabilitation vor.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der LUKS Gruppe deshalb nicht auf Gesetzesebene. Vielmehr sieht sie sich aus medizinischer und betriebswirtschaftlicher Perspektive unter anderem mit folgenden Herausforderungen bzw. Trends konfrontiert:

  • Vollzug der rasanten medizinisch-technologischen Entwicklung
  • Ambulantisierung
  • Spezialisierung
  • Fachkräftemangel
  • Digitalisierung
  • Preis-, Kosten-, Investitions- und Margendruck
  • Entwicklung von Qualitätsstandards (Mindestfallzahlen)

Die Vorschläge der GASK und damit eine engere gesetzliche Regulierung tragen nicht dazu bei, diese grossen Probleme und Herausforderungen zu lösen. Im Gegenteil würden dadurch Lösungen erschwert. Vor dem Hintergrund des gravierenden Fachkräftemangels, der rasanten medizinisch-technologischen Entwicklung, der weiter voranschreitenden Spezialisierung und einer zunehmenden Ambulantisierung muss ein Spital auf neue Anforderungen reagieren und die immer knapper werdenden personellen und finanziellen Mittel flexibel einsetzen können, um für den gesamten Kanton nachhaltig eine optimale Versorgung sicherzustellen.

Qualität der Versorgung durch ganzheitliche Planung sichern

Über eine engere gesetzliche Regulierung wird genau das Gegenteil erreicht, indem Ressourcen fix und damit nicht zwingend bedarfsgerecht an Standorte gebunden werden. Eine zu enge Definition der Leistungen schränkt die Handlungsfähigkeit der LUKS Gruppe an allen Standorten empfindlich ein, was sich negativ auf die medizinische Qualität und die Sicherheit der Versorgung im ganzen Kantonsgebiet auswirkt.

Aus Sicht der LUKS Gruppe machen es die anstehenden Herausforderungen – namentlich der Spezialisierung, der Ambulantisierung und nicht zuletzt jener des Fachkräftemangels – dringend nötig, die Versorgung ganzheitlich differenziert im Rahmen einer Versorgungsregion zu planen. Sie schlägt im Rahmen der Vernehmlassung deshalb ein differenziertes Versorgungsmodell vor, bei welchem die vorhandenen Ressourcen optimal für die Versorgung der ganzen Luzerner Bevölkerung eingesetzt werden können.

Vorhalteleistungen führen zu höheren Kosten

Die GASK geht in ihrem Bericht davon aus, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung keine direkten Kostenfolgen hat. Die LUKS Gruppe teilt diese Einschätzung nicht. Die engere gesetzliche Regulierung lässt bei wesentlichen Umfeldveränderungen kein flexibles Handeln zu und führt damit zu noch grösseren Vorhalteleistungen und damit zu höheren nicht gedeckten Kosten. Aus Sicht der LUKS Gruppe muss der Kanton als Auftraggeber und Eigner für diese Kosten aufkommen.

Es ist der LUKS Gruppe wichtig festzuhalten, dass sie – als Kantonsspital, welches sich zu 100% im Eigentum des Kantons bzw. der Luzerner Bevölkerung befindet – auch weiterhin alle Massnahmen bestmöglich umsetzen wird, welche die politischen Instanzen als Eignerin beauftragen. Sie hält es aber für ihre Aufgabe, ihr Fachwissen in die aktuelle Debatte einfliessen zu lassen. Die politische Gewichtung der Fakten ist denn auch nicht Gegenstand der Vernehmlassungsantwort, diese fokussiert auf eine medizinische und betriebswirtschaftliche Versorgungsperspektive. Aus dieser Sicht ist eine engere gesetzliche Regulierung nicht zielführend.

Anhang

Kontakt

Luzerner Kantonsspital
Kommunikation & Marketing
Spitalstrasse
6000 Luzern 16

kommunikation@luks.ch

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