Preisgekröntes Engagement für ärztlichen Nachwuchs
Der SIWF-Award wird vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) verliehen. Er ist eine Anerkennung für das besondere Engagement in der ärztlichen Weiterbildung an der Frauenklinik des LUKS. Die Auszeichnung bestätigt das hohe Niveau des Weiterbildungsangebots sowohl in inhaltlicher als auch in qualitativer Hinsicht. Es überrascht daher nicht, dass viele Assistenzärzte einen Weiterbildungsplatz in der von Prof. Dr. med. Andreas Günthert geleiteten Klinik anstreben. Der Chefarzt der Neuen Frauenklinik bestätigt, dass die Hälfte der in Luzern ausgebildeten Ärzte aus der Schweiz stammt. Damit leistet die Neue Frauenklinik einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des schweizerischen Fachärzte-Nachwuchses.
Arbeitgeber mit Top-Weiterbildungsangebot
"Die Auszeichnung zeigt, dass wir ein guter Arbeitgeber mit einem hochstehenden Weiterbildungsangebot sind", freut sich Andreas Günthert. Der SIWF-Award unterstreicht die Attraktivität der Neuen Frauenklinik als Ausbildungsstätte. Zudem erhalten die Patientinnen durch die gute Weiterbildung der Ärzte die Gewähr, dass sie auf eine hohe Qualität der medizinischen Leistungen zählen dürfen. In der Neuen Frauenklinik stehen über 40 Ärzte, davon rund 20 Assistenzärzte, für die Patientinnen im Einsatz. Die offizielle Würdigung von Andreas Günthert und seinem Team erfolgt am 23. September 2015 anlässlich des MedEd-Symposiums (Medical Education) des SIWF in Bern.
Das SIWF - ein unabhängiges Institut
Das SIWF ist für Ärzteschaft, Behörden und Bildungsinstitutionen das Kompetenzzentrum rund um die ärztliche Weiter- und Fortbildung in der Schweiz. Das 2008 vom Berufsverband FMH gegründete unabhängige Institut vereinigt alle wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens. Es stellt in über 120 Fachgebieten eine qualitativ hochstehende Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte sicher. Zu den Aufgaben des SIWF gehören das Erteilen von Weiterbildungstiteln, das Erlassen der Weiterbildungs- und Fortbildungsordnung und die Anerkennung von Weiterbildungsstätten. Die Grundlagen für diese Tätigkeit sind im Medizinalberufegesetz (MedBG) festgehalten.
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