Schweizweit erstmaliger Austausch von Patientenakte zwischen LUKS und Inselspital

Das LUKS verfügt mit LUKiS über ein integriertes Klinikinformationssystem des Anbieters Epic. In diesem patientenzentrierten System fliessen alle Informationen in einer einzigen Patientenakte zusammen. Dadurch haben alle an der Behandlung beteiligten Fachpersonen jederzeit und überall eine ganzheitliche Sicht auf die Patientinnen und Patienten. Dies erhöht die Patientensicherheit sowie die Behandlungsqualität und fördert die interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit.
Weltweit arbeiten über 2000 Kliniken mit dem Epic-System. Das LUKS ist nicht nur Partner von Epic, sondern gleichzeitig seit fünf Jahren auch Teil des Epic-Netzwerks mit bedeutenden Kliniken aus aller Welt. Seit diesem Jahr gehört mit dem Inselspital ein zweites Spital der Schweiz zu diesem Netzwerk. Das LUKS hat die Berner Kolleginnen und Kollegen bei der Einführung unterstützt.
Digitalisierung über die Spitalgrenzen hinweg
Die durchgängige digitale Vernetzung mit Epic vereinfacht die Zusammenarbeit auch über die Spitalgrenzen hinaus: Patientinnen und Patienten können via Patientenportal (meinLUKS und myInsel) auf die Patientenakte zugreifen, Zuweisende mit Einverständnis der Patientinnen und Patienten via LUKSLink oder InselLink.
Erstmalig fand nun auch ein Datenaustausch von Patientendaten zwischen zwei Spitälern statt – dem LUKS und dem Inselspital. «Der erfolgreiche Test des Datenaustauschs zeigt das enorme Potenzial unserer Systeme», sagt Benjamin Hess, Consultant am Zentrum für Intensivmedizin (ZIM) des LUKS und Mitglied des Critical Care Steering Board von Epic. «Durch nahtlosen Austausch spezifischer Daten können Doppelspurigkeiten vermieden und Kosten gesenkt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer vernetzten und effizienten Gesundheitsversorgung», hält Dr. med. Hess fest.
Der Datenaustausch wird insbesondere bei der Verlegung von Patientinnen oder Patienten angewendet. So erhält das aufnehmende Spital umgehend Einblick in die relevanten Daten, Ärztinnen und Ärzte können diese überprüfen und so die optimale weitere Behandlung angehen. Die abgeglichenen Daten werden dauerhaft Teil der Patientenakte und dienen der klinischen Entscheidungsunterstützung.
Einverständniserklärung und Datenschutz
Patientinnen und Patienten werden über den Datenaustausch aktiv informiert. Eine handschriftlich unterzeichnete Einverständniserklärung ist Pflicht. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
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