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Soziale Verantwortung auch für beeinträchtigte Mitarbeitende

Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) trägt Sorge zu seinen über 7300 Mitarbeitenden. Das gilt auch, wenn Einzelne nach Krankheit oder Unfall zurück in den Arbeitsalltag begleitet werden müssen. Am LUKS weiss man überdies um die soziale Verantwortung für Stellensuchende mit einer Beeinträchtigung. Der grösste Arbeitgeber der Zentralschweiz prüft solche Anfragen umfassend und geht nach Möglichkeit Integrationsprogramme oder Arbeitsversuche ein, wie Vivienne Wey, Leiterin Gesundheit und Integration, im Interview erklärt.
15. Oktober 2022
Lesezeit: 2 Minuten
Vivienne Wey
Vivienne Wey, Leiterin Gesundheit und Integration am LUKS

Wie steht das Luzerner Kantonsspital zu Mitarbeitenden mit einer Beeinträchtigung?

In der Personalpolitik ist verankert, dass die persönliche Integrität der Mitarbeitenden gewahrt und ihre Gesundheit geschützt wird. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden trägt das LUKS als grösster Arbeitgeber der Zentralschweiz Verantwortung für ein Gleichgewicht zwischen Beruf und Freizeit.

Wie äussert sich das im Alltag?

Einerseits werden dafür im Sinne der Prävention vielfältige (flexible) Arbeitszeitmodelle eingesetzt und anderseits unterstützt das LUKS die Eingliederung von Mitarbeitenden mit reduzierter Leistungsfähigkeit oder nach Krankheit und Unfall. Dabei unterstützt es nicht nur eigene Mitarbeitende, sondern setzt sich auch für Menschen ein, die aus gesundheitlichen Gründen Erwerbsunterbrüche aufweisen. Verschiedene Institutionen fragen das LUKS zudem für Arbeitseinsätze an, um einer betroffenen Person während einer begrenzten Zeitdauer einen Aufbau der Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Fördert das LUKS die Integration solcher Mitarbeitender aktiv oder nur auf Nachfrage?

Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, Stiftungen und IV-Stellen wird seitens der HR Abteilung des LUKS durch regelmässigen Austausch und ein breites Netzwerk gepflegt. In der Regel gelangen diese Institutionen mit Anfragen an uns.

Unter welchen Bedingungen bekommen externe Personen eine Chance?

Die Kriterien sind sehr fallspezifisch. Generell kann gesagt werden, dass jede externe Anfrage in einem HR Gremium angeschaut wird und mögliche Einsatzplätze in der Organisation angefragt werden. Bei der Durchführung von Integrationsprogrammen und/oder Arbeitsversuchen ist uns die Sicherstellung einer adäquaten Betreuung während der Einsatzzeit wichtig. Die Verantwortlichkeiten der Vorgesetzten, der HR Gesundheit und Integration sowie der externen Begleitperson (Jobcoach) sind vorgängig einsatzbezogen aufmerksam zu klären. Der zeitliche Aufwand der Vorgesetzten ist nicht zu unterschätzen und soll darum unter Einbezug der betrieblichen Bedürfnisse und Möglichkeiten sorgfältig abgewogen werden. Ist die Finanzierung (z.B. mittels IV-Taggeld) sichergestellt, ist es einfacher, einen Arbeitsversuch oder eine Integrationsmassnahme zu organisieren.  

Was ist dabei das Herausforderndste?

Aufklärungsarbeit und Transparenz sind wichtige Punkte für eine gelingende Integrationsmassnahme. Vorgesetzte und das Team am Einsatzplatz müssen über die Rahmenbedingungen sowie die gesundheitlichen Einschränkungen der Mitarbeitenden gut informiert sein, damit der Einsatz von allen Seiten mitgetragen wird und im Idealfall bei stabilem Verlauf gar in eine Festanstellung übergehen kann.

Die Integration von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist wichtig. Sie gibt ihnen Struktur im Alltag und fördert ihr Selbstwertgefühl. Wir erachten es auch als eine unserer Aufgaben, dass das LUKS als verlässlicher Arbeitgeber Mitarbeitende in schwierigen Lebensphasen unterstützt.

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