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Klinische Autopsie

Klinische Autopsie

Klinische Autopsien werden nicht nur bei im Spital verstorbenen Patienten durchgeführt, auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können an unserem Institut Autopsien durchführen lassen.

Bitte melden Sie die Autopsie vorgängig mit dem vollständig ausgefüllten Auftragsformular per Mail an pathologie@luks.ch oder intern per Rohrpost (0443) an.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Telefonische Rückfragen

  • Medizinische Fragestellung: Dienstarzt Autopsie, Telefon 041 205 34 71
  • Fragen zu Transport und Abholung: Präparatoren, Telefon 041 205 34 72
  • Administrative Fragen: Sekretariat, Telefon 041 205 34 71

 

Bei Vorliegen oder Verdacht eines aussergewöhnlichen (nicht natürlichen) Todesfalls muss immer vorgängig und sofort eine Meldung an den zuständigen Amtsarzt oder an die Untersuchungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Amtstatthalter, Polizei) erfolgen.


Definition aussergewöhnlicher Todesfall

  1. Nicht natürlicher Todesfall = gewaltsamer oder auf Gewalt verdächtiger Tod. z.B. Unfall, Suizid, Delikt, Vergiftung, aber auch: Tod nach/bei medizinischen Eingriffen.
  2. Unklarer Tod: Plötzlicher und unerwarteter Todesfall, bei dem äusserlich nichts auf eine Gewalt hindeutet, ein nicht natürlicher Tod ist möglich.

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