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Zuweisung Interventionelle Radiologie

Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich über den behandelnden Haus- oder Facharzt.

Die neue Schweizerische Gesetzgebung (Strahlenschutzverordnung StSV, Stand am 1.1.2018) schreibt den Spitälern und radiologischen Instituten vor, sogenannte Zuweiserrichtlinien, die entweder auf nationalen, internationalen Richtlinien oder Empfehlungen basieren, zu publizieren.

Die Indikationen für bildgebende Verfahren und Interventionen richten sich nach den klinischen Richtlinien der Strahlenschutzkommission  (SSK), hier der Link: Die Strahlenschutzkommission - Medizinische Strahlenexposition - Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren (ssk.de)

Für die Anmeldung einer Untersuchung in der Interventionellen Radiologie benutzen Sie bitte nachfolgende Formulare:

Die Pdf-Datei zum ausfüllen bitte zuerst herunterladen. Nicht nur im Browser öffnen/ansehen!

Kontakt

Interventionelle Radiologie 

Luzerner Kantonsspital
Radiologie und Nuklearmedizin
Sekretariat Interventionelle Radiologie
6000 Luzern 16

Telefon 041 205 46 58
interventionelleradiologie@luks.ch

 

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