Radiologie
LUKS Luzern | Universitäres Lehr- und Forschungsspital
Zuweisung Radiologie
Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich über den behandelnden Haus- oder Facharzt.
Die neue Schweizerische Gesetzgebung (Strahlenschutzverordnung StSV, Stand am 1.1.2018) schreibt den Spitälern und radiologischen Instituten vor, sogenannte Zuweiserrichtlinien, die entweder auf nationalen, internationalen Richtlinien oder Empfehlungen basieren, zu publizieren.
Die Indikationen für CT-Untersuchungen richten sich nach den klinischen Richtlinien der Strahlenschutzkommission (SSK), hier der Link: Die Strahlenschutzkommission - Medizinische Strahlenexposition - Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren (ssk.de)