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LUKS erhält Namenszusatz «Universitäres Lehr- und Forschungsspital»

Der Luzerner Regierungsrat ermächtigt das Luzerner Kantonsspital (LUKS), den Namenszusatz «Universitäres Lehr- und Forschungsspital» zu verwenden. Damit wird die langjährige und erfolgreiche Lehr- und Forschungsleistung des LUKS gewürdigt. Die Kantone Luzern und St. Gallen haben sich gemeinsam für diesen Namenszusatz für ihre Kantonsspitäler eingesetzt.
26. April 2024
Lesezeit: 3 Minuten
Reto Babst, Leiter Joint Medical Master (links), am Forschungstag 2023 zusammen mit dem Matthias Bossard, Leitender Arzt Kardiologie

Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) haben am 20. April 2023 beziehungsweise am 10. Juli 2023 die Empfehlung an die Kantone herausgegeben, dass die Bezeichnung «Universität» respektive «universitär» nur von zwei Typen von Spitälern im Namen geführt werden soll:

  • Typ 1: Der Begriff «Universitätsspital» oder «Universitäre Klinik» soll für die Bezeichnung von Spitälern an Standorten verwendet werden, an denen die Universität eine akkreditierte universitäre Ausbildung mit Bachelor- und Master-Studiengang im Rahmen einer humanmedizinischen Vollfakultät anbietet.
  • Typ 2: Der Begriff «Universitäres Lehrspital» soll für die Bezeichnung von Spitälern an Standorten verwendet werden, an denen die Universität eine akkreditierte universitäre Masterausbildung in Humanmedizin anbietet, das Angebot jedoch begrenzt ist (keine Vollfakultät). Durch die Masterausbildung erbringen die Spitäler umfangreiche Leistungen in der Lehre. Die Bezeichnung soll als Namenszusatz verwendet werden.  

Positive Effekte in verschiedenen Bereichen

Seit Herbst 2020 nehmen pro Jahr rund 40 Studierende ihr Masterstudium Humanmedizin an der Universität Luzern auf. Dieser Joint Medical Master in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich findet primär in der Versorgungsregion Zentralschweiz statt. Grösster und wichtigster Partner ist das Luzerner Kantonsspital (LUKS). Es fällt entsprechend in die Kategorie des Typs 2 und darf sich gemäss den Empfehlungen der SHK und GDK als «Universitäres Lehrspital» bezeichnen. Aufgrund der zusätzlichen massgeblichen Forschungstätigkeit, die mit der eigenen Master-Ausbildung verbunden ist, hat der Regierungsrat entschieden, dass das LUKS in Abweichung zur Empfehlung der SHK/GDK den Namenszusatz «Universitäres Lehr- und Forschungsspital» statt «Universitäres Lehrspital» führen darf. 

«Dieser Namenszusatz ist wichtig fürs LUKS, da davon auszugehen ist, dass er einen positiven Effekt im Bereich Arbeitgeberattraktivität und Reputation sowie beim Zugang zu Forschungsmitteln und für die Aushandlung der Basistarife hat», so Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor. Auch das Luzerner Bildungs- und Kulturdepartement unterstützt den Namenszusatz: «Der Namenswechsel ist nicht einfach ein formalistischer Vorgang, sondern zeigt klar auf, wie sich das Luzerner Kantonsspital auch künftig positionieren darf: als attraktive, moderne und zukunftsgerichtete Klinik und Bildungsstätte. Das ist wichtig für die Ausbildung der künftigen Ärztinnen und Ärzte sowie auch für das weitere medizinische und pflegerische Fachpersonal», so Armin Hartmann, Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements. 

«Durch unser Engagement in der Lehre und Forschung können wir einerseits medizinischen Nachwuchs ausbilden und anderseits Patientinnen und Patienten nach neusten medizinischen Erkenntnissen behandeln. Dies mit dem Ziel, die Qualität unserer Leistungen kontinuierlich zu erhöhen. Der Namenszusatz trägt diesem Anspruch Rechnung», freut sich Benno Fuchs, CEO des LUKS.

Der Entscheid erfolgte in Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons St. Gallen, wo sich das Kantonsspital St. Gallen in der gleichen Situation befindet wie das LUKS. Aus dem Namenszusatz können keine rechtlichen oder finanziellen Ansprüche abgeleitet werden. 

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