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LUKS hält Covid-Massnahmen noch aufrecht

Per 1. April 2022 hat der Bundesrat die Rückkehr in die normale Lage beschlossen. Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung werden am Luzerner Kantonsspital (LUKS) die meisten der geltenden Covid-Massnahmen im Spitalbetrieb noch aufrechterhalten. Somit gelten in den Spitälern des LUKS weiterhin eine Maskentragpflicht und Besuchseinschränkungen.
31. März 2022
Lesezeit: 1 Minute
Maskenpflicht im Testzentrum

In den Spitälern des LUKS ist die Belastung durch mit Covid-19 infizierte Patientinnen und Patienten noch immer spürbar. Insbesondere auf den Bettenstationen führen die Isolation der betroffenen Personen sowie der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitenden zu Einschränkungen des Betriebs. Aufgrund dessen hat die Geschäftsleitung des LUKS in Absprache mit den anderen Luzerner Spitälern beschlossen, auch nach der Rückkehr zur normalen Lage vorerst an den folgenden Massnahmen festzuhalten:

  • Maskenpflicht für Besuchende und Mitarbeitende im klinischen und öffentlich zugänglichen Bereich
  • Besuchseinschränkungen (weiterhin zwei Besuchspersonen pro Tag, ohne Zeitbeschränkung)
  • Eintritts-Screening asymptomatischer Patientinnen und Patienten
  • Isolierung von Covid-positiven stationären Patientinnen und Patienten

Die Geschäftsleitung des LUKS beobachtet die Lage – insbesondere die Zahlen der hospitalisierten Fälle und der Ausfälle von Mitarbeitenden – aufmerksam. Bei Bedarf werden die Massnahmen kurzfristig angepasst.

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Kontakt

Luzerner Kantonsspital
Kommunikation & Marketing
Spitalstrasse
6000 Luzern 16

kommunikation@luks.ch

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