LUKS Wolhusen: Gütliche Einigung mit Beschwerdeführer

Mitte Februar 2021 wurde dem LUKS die Baubewilligung für den Neubau des LUKS Wolhusen durch die Gemeinde Wolhusen erteilt. Dagegen wurde von Dritten Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht.
Diese Beschwerde wurde mittlerweile zurückgezogen, da eine gütliche Einigung mit den Beschwerdeführern hinsichtlich der Umgebungsgestaltung erzielt werden konnte. Die entsprechenden Anpassungen wurden seitens der Gemeinde Wolhusen bereits bewilligt.
Wie an der Medienkonferenz vom 17. März 2021 kommuniziert, hat auch das Luzerner Kantonsspital (LUKS) eine Beschwerde gegen die Baubewilligung eingereicht. Diese betrifft ausschliesslich Auflagen zum Helikopterlandeplatz bezüglich des Lärmschutzes, welche grundsätzlich keine direkten Auswirkungen auf das Neubauprojekt haben. Deshalb hat das LUKS seinerzeit beim Kantonsgericht gleichzeitig eine Teilrechtskraft beantragt.
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