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LUKS Wolhusen und Sursee: Leistungsangebot soll im Rahmen der Versorgungsplanung definiert und angepasst werden

Der Luzerner Regierungsrat hält fest, dass das Leistungsangebot an den Standorten Wolhusen und Luzern nicht im Spitalgesetz festzuschreiben sei. Es soll vielmehr im Rahmen der regelmässigen Versorgungsplanung und in engem Austausch mit den Netzwerkpartnern aus der Region definiert und den jeweiligen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst werden.
29. April 2022
Lesezeit: 4 Minuten
standort wolhusen drohne
Am Standort Wolhusen ist ein Neubau geplant.

Hinweis: Dieser Text ist am 29. April 2022 als Medienmitteilung des Kantons Luzern veröffentlicht worden. 

In ihrer Motion über die medizinische Grundversorgung in der Luzerner Spitallandschaft verlangen Kantonsrat Steiner Bernhard und Mit., dass in den stationären Abteilungen der beiden Spitalstandorte Sursee und Wolhusen weiterhin Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe/Gynäkologie, Anästhesie, Intensivmedizin und interdisziplinärer Notfall mit 24-Stunden-Bereitschaft angeboten werden. Der Umfang der medizinischen Grund- und Notfallversorgung sei zudem in der zuständigen Gesetzgebung zu verankern. 

Künftiges Leistungsangebot im Neubau LUKS Wolhusen

Aufgrund der sehr rasanten Entwicklungen in der Medizin und ihrem Umfeld - wie z.B. Fachkräftemangel, Ambulantisierung, Preis- und Kostenentwicklungen etc. - sieht die Luzerner Regierung davon ab, jetzt schon alle Details betreffend das Angebot im künftigen Neubau des LUKS Wolhusen zu regeln. Gesundheitsdirektor Guido Graf sagt: «Zum jetzigen Zeitpunkt sollen nur jene Fragen geklärt und das Zielbild festgelegt werden, um das Spital rasch bauen zu können. Das Gebäude muss spätere Veränderungen in der Nutzung möglichst zulassen. Das detaillierte Leitungsangebot soll immer wieder den aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten angepasst werden können.»

Neubau mit 80 Betten geplant

Gegenwärtig steht fest, dass der Neubau LUKS Wolhusen als Zielgrösse insgesamt 80 Betten anbieten soll. Davon sollen rund 20 Betten für Behandlungen und Eingriffe im Bereich der Grundversorgung, rund 20 Betten für orthopädische Eingriffe und rund 40 Betten für die Rehabilitation genutzt werden. Wie gross der Bedarf an Betten in den einzelnen Disziplinen effektiv sein wird, wird sich erst im Verlauf des Betriebes zeigen. Indem nur Einbettzimmer geplant sind, können die Betten flexibel genutzt werden. Auch eine Erweiterung um 20 Betten ist bei einem allfälligen späteren Bedarf möglich. «Das Spital ist flexibel zu realisieren, so dass später Anpassungen für ambulante und stationäre Angebote vorgenommen werden können», so Graf.

Angebot soll bedarfsgerecht sowie personell und finanziell möglich sein

Auch steht fest, dass am Standort Wolhusen jene Leistungen angeboten werden sollen, die den Bedarf der Bevölkerung abdecken und personell und finanziell möglich sind. Graf: «Das Angebot soll eine bedarfsgerechte stationäre und ambulante Grundversorgung mit Geburtshilfe und Gynäkologie sowie die Notfallversorgung rund um die Uhr sicherstellen. Mit dem Schwerpunkt Orthopädie, verbunden mit einer gut ausgebauten Rehabilitation, erhält das Spital zudem einen Leuchtturm, der zur besseren Wirtschaftlichkeit und zur Attraktivität des Spitals beitragen soll.»

Kosten für Kanton von schätzungsweise jährlich rund 6 bis 8 Millionen Franken

Vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch den Kantonsrat ist der Regierungsrat bereit, die nicht gedeckten Vorhalteleistungen für die Aufrechterhaltung des Spitalbetriebs aus regionalpolitischen Gründen im Sinne des Service Public für die Luzerner Landschaft zu übernehmen. Diese Kosten betragen für den Standort Wolhusen voraussichtlich jährlich rund 6 bis 8 Millionen Franken. Mit dem in der Motion Steiner verlangten Angebot (u.a. inkl. Intensivmedizin) wären es jährlich rund 10 Millionen Franken. Kostenschätzungen seien jedoch sehr schwierig, da das zukünftige Angebot noch detaillierter zu definieren, die Auslastung nicht voraussehbar sowie die Tarifentwicklung unklar seien.

Leistungsangebot in Wolhusen und Sursee soll nicht im Gesetz verankert werden

Die Luzerner Regierung erachtet es im Weiteren weder sinnvoll noch zielführend, das in der Motion umschriebene Leistungsangebot in den Spitälern in Wolhusen und Sursee im Spitalgesetz festzuschreiben. «Es soll vielmehr - wie durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgesehen - im Rahmen der regelmässigen Versorgungsplanung und in engem Austausch mit den Netzwerkpartnern aus der Region (Hausärztinnen und Hausärzte, Spitex, Alters- und Pflegeheime) definiert und den jeweiligen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst werden», so der Gesundheitsdirektor. Die Gesundheitsversorgung wird in Zukunft noch stärker koordiniert erfolgen müssen als heute. Tendenziell muss das medizinische Angebot in Sursee aufgrund des grossen Bevölkerungswachstums in der Region Sempachersee in Zukunft sogar ausgebaut werden. Damit wird die Gesundheitsversorgung in der Gesamtbetrachtung gestärkt.

Anpassungen im Rahmen Planungsberichts vorgesehen

Die Luzerner Regierung beabsichtigt, dem Kantonsrat im jeweiligen Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern ein separates Kapitel über das zukünftige Leistungsangebot an den verschiedenen Standorten des LUKS zu unterbreiten. Der nächste Planungsbericht soll dem Kantonsrat voraussichtlich bis Ende 2023/Anfang 2024 zur Beratung vorgelegt werden. Im Gesundheitsgesetz ist vorgeschrieben, dem Kantonsrat mindestens alle sechs Jahre einen Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung vorzulegen.

Die Motion Steiner wird im Kantonsrat voraussichtlich in der Mai-Session behandelt.
 

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