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Luzerner Kantonsspital lockert Besuchsverbot leicht

Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) lockert das im Dezember 2021 in Kraft gesetzte Besuchsverbot leicht. Ab Montag, 31. Januar 2022, ist täglich pro Patientin oder Patient wieder eine Besuchsperson während einer Stunde zugelassen. Weiterhin gilt am LUKS eine Zertifikatspflicht und eine Maskenpflicht.
28. Januar 2022
Lesezeit: 2 Minuten
passerelle

Ende Dezember 2021 setzte das LUKS aufgrund der angespannten Covid-19-Situation und der unklaren Entwicklung infolge der neu auftretenden Omikron-Variante ein Besuchsverbot in Kraft. Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung hat der Pandemiestab des LUKS in Absprache mit der kantonalen Task Force und den anderen Luzerner Spitälern entschieden, dieses Besuchsverbot ab dem 31. Januar 2022 wie folgt zu lockern:

  • Stationär: Neu ist pro Patientin oder Patient wieder eine Besuchsperson pro Tag während maximal einer Stunde zugelassen. Für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.
  • Ambulant: Zugelassen ist eine Begleitperson, falls dies aus medizinischen Gründen nötig ist.
  • Geburtsabteilung/Frauenklinik: Partner von gebärenden Frauen sind uneingeschränkt zugelassen. In der Neonatologie in Luzern haben Eltern uneingeschränkt Zugang.
  • Kinderspital: Beide Elternteile haben im stationären und ambulanten Bereich uneingeschränkt Zugang.

Nach wie vor gilt ein generelles Besuchsverbot auf den Covid-19-Stationen.

Zertifikatspflicht gilt weiterhin

Ziel der eingeschränkten Besuchsregeln ist es, die Anzahl Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko im Spital weiterhin gering zu halten, damit der Spitalbetrieb so wenig wie möglich tangiert wird. Am LUKS gilt basierend auf der Covid-19-Verordnung des Kantons Luzern nach wie vor eine Zertifikatspflicht sowie eine generelle Maskenpflicht. Zertifikate müssen auf Verlangen vorgewiesen werden. Abstand- und Hygieneregeln sind strikt einzuhalten und die Restaurants sind nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet.

Walk-In-Impfungen in Luzern wieder möglich

Am Standort Luzern sind ab Montag, 31. Januar 2022, jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 13 und 17 Uhr wieder Walk-In-Impfungen möglich. Die Registrierung im Behandlungsportal MeinLUKS erfolgt direkt vor Ort. Die Impfung steht allen ab 12 Jahren offen, geimpft wird mit den Impfstoffen von Pfizer oder Moderna.

Wer erstmalig für eine Covid-Impfung ans LUKS kommt und ohne Voranmeldung geimpft werden will, bringt bitte Pass/ID, den Krankenkassenausweis sowie allenfalls den Nachweis vorheriger Covid-19-Impfungen mit und meldet sich beim Container zwischen dem Haupteingang und dem Kinderspital für die Registrierung an. Nach der Impfung kann der nächste Impftermin selbständig via App gebucht werden.

Neben dem neuen Walk-in-Angebot in Luzern ist weiterhin auch eine vorgängige Anmeldung zur Covid-19-Impfung an allen Standorten via Webseite möglich. Für Impfungen mit dem Janssen-Impfstoff, welche ausschliesslich in Luzern stattfinden, ist eine Anmeldung zwingend. Gleiches gilt für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren, die jeweils am Mittwochnachmittag am Standort Luzern geimpft werden. Zur Anmeldung

Late Night Impfen am Standort Luzern

Am 3. Februar 2022 findet in Luzern ein Late Night Impfen von 19 bis 24 Uhr statt. Zugelassen sind Impfwillige ab 12 Jahren (Pfizer und Moderna) resp. 18 Jahren (zusätzlich Johnson & Johnson). Sowohl Walk-In-Impfungen wie Voranmeldungen sind möglich.

Kontakt

Luzerner Kantonsspital
Kommunikation & Marketing
Spitalstrasse
6000 Luzern 16

kommunikation@luks.ch

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