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Organspende in der Schweiz und in der Praxis

Das Organspendewesen der Schweiz befindet sich in einem stetigen progressiven Wandel. Es hat sich zum Ziel gesetzt, allen Menschen auf der Transplantationsliste mit einem terminalen Organversagen zu einem Spenderorgan zu verhelfen. Leider wurde dieses Ziel bisher nicht erreicht.
11. Februar 2020
Lesezeit: 5 Minuten
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Das Organspendewesen der Schweiz befindet sich in einem stetigen progressiven Wandel. Es hat sich zum Ziel gesetzt, allen Menschen auf der Transplantationsliste mit einem terminalen Organversagen zu einem Spenderorgan zu verhelfen. Leider wurde dieses Ziel bisher nicht erreicht (Abbildung 1). Es wurden aber eine Vielzahl von Massnahmen ergriffen, deren Wirkungen sich bereits zeigen und in den kommenden Jahren zu einer Reduktion der Sterblichkeit der Patienten auf der Transplantationsliste führen sollen. Dieser Artikel gibt anhand der einzelnen Akteure einen kurzen informativen Überblick über diese Massnahmen und schildert den Beitrag von Spitälern und Hausärzten in der Zentralschweiz.

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Abb.1: Anzahl benötigter Organe (◼︎blau) und Anzahl Patienten* auf der Warteliste (◆grau, davon Multi-Organempfänger in Klammern) jeweils am Ende einer Periode. *Beinhaltet Patienten, die mehr als ein Organ benötigen. Quelle: Swisstransplant, Kennzahlen 3. Quartal 2019.

Die Akteure

Swisstransplant ist als nationale Stiftung vom Bundesamt für Gesundheit beauftragt. Sie ist die zentrale Organisation, die für die gesetzlich definierte Zuteilung von Organen entsprechend einer Warteliste zuständig ist, und erfasst die Organspende- und Transplantationstätigkeit auch statistisch. In den vergangenen Jahren zeigte sich eine Zunahme an Organspendern (Abbildung 2). Dieser Zunahme steht eine anhaltend hohe Zahl an Patienten gegenüber. Abbildung 3 lässt rasch erkennen, dass trotz der steigenden Spendezahlen weiterhin nicht genügend Spenderorgane zur Verfügung stehen.

Das CNDO (Comite National de Don d'Organes) fördert die Organ- und Gewebespende auf nationaler, regionaler und Spitalebene. Es lancierte 2013 einen Aktionsplan, der zum Ziel hatte, die beauftragten Personen in den Spitälern zu schulen, deren Tätigkeit sicherzustellen und die spitalinternen Strukturen für den Organspende-Prozess auszurichten. Die erfolgreiche Umsetzung führte zu einer Erweiterung des Aktionsplans bis 2021 mit dem Ziel, 21 Spender pro Million Einwohner zu erreichen (2018 waren es 18,6).

Das Bundesamt für Gesundheit unterstützt diese Massnahmen unter anderem mit einer Informationskampagne. Sie hat das Ziel, die Öffentlichkeit transparent zu informieren und der Bevölkerung das Wissen über Organspende zugänglich zu machen. Die aktuelle Kampagne lässt sich unter leben-ist-teilen.ch nachlesen und zielt darauf ab, dass Menschen sich frühzeitig mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und ihren Willen äussern. Dies mit der Begründung, gleichzeitig die Angehörigen zu entlasten, falls sie stellvertretend für Verstorbene über eine Spende entscheiden müssen.

Der Bundesrat hat der Volksinitiative «Organspende fördern - Leben retten» Beachtung geschenkt und im September 2019 einen Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, dass die Ablehnung zu einer Organspende dokumentiert werden muss. Liegt keine Ablehnung bzw. kein Widerspruch zur Organspende vor, können Organe entnommen werden. Allerdings verlangt der Bundesrat zusätzlich zur ursprünglich geforderten Verfassungsänderung, dass die Angehörigen befragt werden sollen, wenn keine Willensäusserung vorliegt («erweiterte Widerspruchslösung »). Dieser Gesetzesentwurf befindet sich bis zum 13. Dezember 2019 in Vernehmlassung.

Die Zentralschweiz stellt mit dem Organspendenetzwerk Luzern eine von fünf organisatorischen Regionen dar: Westschweiz (Programme Latin de Don d'Organe), Schweiz Mitte mit den Transplantationszentren Bern und Basel, Spendernetzwerk Zürich (Donor Care Association, DCA), St. Gallen (Netzwerk Nordostschweiz NOO) und Luzern (Zentralschweiz). Das LUKS Luzern übernimmt dabei für die Zentralschweiz die Aufgabe eines Organentnahmespitals. Kommt eine Organspende zustande, nimmt das LUKS Kontakt mit den Transplantationszentren auf und ermöglicht die Explantation lebenswichtiger Organe. Diese werden anschliessend an die Transplantationszentren weitergeleitet.

Zusätzlich zur Organspende nach Hirntod (DBD) nehmen immer mehr Spitäler eine weitere Spendeform auf: die Spende nach Herzkreislaufstillstand (donation after circulatory death, DCD). Diese Massnahme hat in den vergangenen Jahren ebenfalls zur Verbesserung der Spenderzahlen beigetragen (Abbildung 2).

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Abb.2: Verstorbene Organspender 2014-2018. Quelle: Swisstransplant Jahresbericht 2018.

Die betroffenen Patienten haben nur sehr seltenen eine dokumentierte Willensäusserung bezüglich Organspende. Laut Swisstransplant fand sich 2017 in weniger als 19 % der Fälle ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung, die eine Antwort auf die Frage nach einer Spende geben konnte. In allen anderen Fällen mussten die Angehörigen entscheiden. Ist der Wille des Patienten nicht bekannt, sprechen sich Angehörige in 60 % der Fälle gegen eine Organspende aus. Es wird von den involvierten Personen als grosse Belastung empfunden, diese Entscheidung für einen anderen Menschen treffen zu müssen, während man mit Trauer und Verlust zu kämpfen hat.

Die Hausärzte können durch Information und Dokumentation des Patientenwillens dazu beitragen, dieses Dilemma zu lösen. In neueren Patientenverfügungen und im Advanced Care Planning ist das Thema Organspende bereits fester Bestandteil. Swisstransplant bietet seit Oktober 2018 die Möglichkeit, die eigene Entscheidung im Hinblick auf die Organ- und Gewebespende in einem Online-Register einzutragen. Interessierte Personen können über die Homepage organspenderegister. ch ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung dokumentieren. Der Eintrag ist jederzeit modifizierbar. Zudem kann eingetragen werden, ob es Organe gibt, die nicht gespendet werden sollen. Der Zugriff auf das Register ist geschützt. Es kann nur durch Fachpersonen der Organspende abgefragt werden.

Swisstransplant bietet Hausärzten die Möglichkeit, über ein E-Learning-Modul Fachwissen zu erlangen, welches bei der Beratung hilfreich ist. Interessierte Hausärzte können sich gerne unter info@swisstransplant.org melden. Zudem können in Spitälern und Praxen sogenannte Cubes aufgestellt werden, über die man sich in das Register eintragen kann (https://www.swisstransplant.org/de/nationalesorganspenderegister/kontaktstellen/).

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Abb. 3: Patienten auf der Warteliste und transplantierte Patienten. Quelle: Swisstransplant, Jahresbericht 2018.

Ausblick

In der Schweiz unterliegt die Organspende einer kontinuierlichen Optimierung mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen auf der Transplantationsliste zu einem lebensrettenden Organ zu verhelfen. Die dazu nötigen Massnahmen finden auf allen Ebenen statt: auf Bundesebene in Form der erweiterten Widerspruchslösung, auf regionaler Ebene durch Ausbildung von Schlüsselpersonen und Prozessoptimierung in den Spitälern oder durch direkte Information der Bevölkerung durch das BAG über alle Medienkanäle wie auch durch die Grundversorger. Es ist mit diesen Bemühungen zu erwarten, dass der in Abbildung 1 angedeutete Trend weiter anhält und zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung von Patienten mit einem vital bedrohlichen Organversagen beiträgt.

Korrespondenzadresse

Dr. med. Christian Brunner, Oberarzt mbF
Zentrum für Intensivmedizin
Leiter Organspendenetzwerk Luzern
Luzerner Kantonsspital
6000 Luzern 16
christian.brunner@luks.ch

Quelle: Der Luzerner Arzt vom 27.01.2020
Autor: Dr. med. Christian Brunner, Oberarzt mbF Zentrum für Intensivmedizin, Leiter Organspendenetzwerk Luzern

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