Stimme der Eltern stärken mit Martha’s Rule

Der Impuls für das Projekt entstand nach einem tragischen, unerwarteten Todesfall im Februar 2025. In einer internen Fallkonferenz, in der am KidZ regelmässig herausfordernde Situationen und kritische Ereignisse besprochen werden, zeigte sich deutlich, wie wichtig es ist, die Wahrnehmungen der Eltern systematisch in die klinische Entscheidungsfindung einzubeziehen. Denn niemand kennt ein Kind besser als seine Eltern.
Dr. med. Davide Morgillo, Leitender Arzt, und Valentina Galliker, Pflegeexpertin CNS, gehören zu dem Projektteam, das sich die Frage stellte: Wie können wir Eltern noch besser einbeziehen und ihnen eine klar erkennbare, niederschwellige Möglichkeit geben, ihre Sorgen zu platzieren? Der Vorschlag, das in Grossbritannien etablierte Konzept Martha’s Rule für das KidZ zu prüfen, wurde rasch aufgenommen und weiterentwickelt.
Ein Konzept für mehr Sicherheit – angepasst an das KidZ
Martha’s Rule ist ein strukturiertes Verfahren zur Zweitbeurteilung durch ein unabhängiges Behandlungsteam. Es wird dann ausgelöst, wenn Eltern trotz Gesprächen mit dem Behandlungsteam weiterhin das Gefühl haben, dass sich der Zustand ihres Kindes verschlechtert. Ziel ist es, kritische Verläufe frühzeitig zu erkennen, die klinische Aufmerksamkeit zu erhöhen und die Patientensicherheit weiter zu stärken.
Zum Projektteam gehörten Vertretungen aus Pflege, Ärzteschaft und Patientensicherheit. «Innerhalb weniger Sitzungen war klar, dass Martha’s Rule am KidZ eingeführt werden sollte», erklärt Valentina Galliker. «Gleichzeitig mussten wir eigene Abläufe entwickeln, da internationale Modelle nicht einfach auf unsere Strukturen übertragbar sind», ergänzt Davide Morgillo.
Eltern sind ein wichtiger Teil des Behandlungsteams
Valentina Galliker, Pflegeexpertin
Der dreistufige Ablauf von Martha’s Rule
Martha’s Rule am KidZ basiert auf einem klar definierten Eskalationsmodell
- Schritt 1: Bei Sorge um eine Verschlechterung des Gesundheitszustands ihres Kindes sprechen Eltern mit der zuständigen Pflegefachperson, welche die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt beizieht.
- Schritt 2: Bleibt die Sorge bestehen, informiert die Pflege die schichtleitende Pflegefachperson sowie eine Leitende Ärztin oder einen Leitenden Arzt.
- Schritt 3: Wenn weiterhin ernsthafte Besorgnis besteht, können Eltern die Patientenanmeldung kontaktieren und eine Zweitbeurteilung durch ein unabhängiges Behandlungsteam verlangen. Dieses wird innerhalb von maximal vier Stunden zum Kind kommen.
Eine Herausforderung besteht darin, die Eltern aktiv auf die Möglichkeit von Martha’s Rule aufmerksam zu machen, ohne unbegründete Sorgen zu verstärken. Viele Eltern sind im Spital emotional belastet. Informationen auf Flyern oder in Videos werden daher nicht immer bewusst wahrgenommen. Gleichzeit ist der klare Fokus: Martha’s Rule ist kein Beschwerdeinstrument, sondern dient ausschliesslich der klinischen Sicherheit.
«In der Pilotphase erhebt die Pflege die Besorgnis der Eltern, indem sie täglich gezielte Fragen stellt und bei Bedarf auf die Möglichkeit von Matha’s Rule aktiv aufmerksam macht», beschreibt Valentina Galliker. Die Wahl der richtigen Worte ist dabei zentral – insbesondere bei Familien mit eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen.
Mit Martha’s Rule können Eltern ihre Sorgen strukturiert einbringen
Dr. med. Davide Morgillo, Leitender Arzt
Mehr Sicherheit, mehr Sensibilisierung im Team
Schon nach kurzer Zeit zeigte der Pilot Wirkung. Auch wenn bisher keine Stufe-3-Aktivierung notwendig war, gab es zahlreiche Gespräche der Stufen 1 und 2. Diese werden systematisch dokumentiert. Das steigert nicht nur die Transparenz, sondern auch die Sensibilisierung für elterliche Beobachtungen im Behandlungsteam. Internationale Erfahrung, etwa aus Grossbritannien und Australien, zeigt, dass auf diese Weise kritische Verläufe frühzeitig erkannt und Todesfälle verhindert werden können.
Der Pilot läuft noch bis Mai 2026. Schon jetzt ist klar: Das Konzept hat hohe Akzeptanz und wird voraussichtlich in den Regelbetrieb übergehen. Herausfordernd bleibt die langfristige Sicherstellung einer wirklich unabhängigen Zweitmeinung, bei der das Zweitmeinungsteam nicht in die aktuelle Behandlung involviert ist und bewusst eine externe klinische Perspektive einbringt. Hier zeichnen sich Perspektiven ab, etwa durch Kooperationen mit anderen Kinderspitälern.
Als erstes Spital der Schweiz geht das Kinderspital Zentralschweiz mit Martha’s Rule einen wegweisenden Schritt. Eltern werden noch stärker als bisher als integraler Teil des Behandlungsteams verstanden – ihre Wahrnehmungen sind ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit ihrer Kinder.
Dieser Beitrag ist Teil vom Jahresbericht Kinderspital 2025.
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