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Abbruch der Schwangerschaft

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, vereinbaren Sie bitte über unser Ambulatorium Gynäkologie einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch. In diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Methoden und informieren Sie über die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen.  

Ambulatorium Gynäkologie: Telefon 041 205 35 20 

Fristenregelung 

In der Schweiz kann eine Frau bis zur 12. Schwangerschaftswoche selbst über einen Abbruch entscheiden (Strafgesetzbuch, Art. 119). Nach der 12. Woche ist eine Abtreibung legal, falls die physische oder psychische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto grösser muss die Gefährdung sein. Die Ärztin oder der Arzt beurteilt diese Gefahr und trifft die Entscheidung. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen. 

Methoden 

Bis zur 7. bzw. 9. Schwangerschaftswoche kann die Schwangerschaft mit Hilfe von Medikamenten abgebrochen werden. Danach wird die chirurgische Methode eingesetzt. Welche Methode für Sie am besten geeignet ist, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Nur selten sprechen medizinische Gründe gegen eine der Methoden. 

Ist es erforderlich, die Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche abzubrechen, wird eine Fehlgeburt durch wehenfördernde Mittel ausgelöst. 

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