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Knochenverankerte Implantate

Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten oder kombinierten Schwerhörigkeiten, sowie bei einseitiger Taubheit bieten die knochenverankerten Hörsysteme sinnvolle Versorgungsmöglichkeiten.

Zu den Knochenverankerten Hörsystemen gehören:

Voraussetzung für den Einsatz knochenverankerter Hörsysteme ist, dass normale Hörgeräte nicht verwendet werden können (z.B. bei häufigem eitrigem Ohrfluss, Trommelfellperforation, Zustand nach zahlreichen Voroperationen) und die Mikrochirurgie des Mittelohres zur Hörverbesserung nicht möglich ist.

Bei Kindern ist eine minimale Knochendicke erforderlich (meist ab dem 3. Lebensjahr) und das Computertomogramm (CT) ist wegweisend, welche Implantate eingesetzt werden können.

Es bestehen Systeme über eine Titanschraube (optimale Übertragung) oder bei intakter Haut über magnetbasierte Systeme. Letztere sollten jedoch bei Notwendigkeit von wiederholten MRT Untersuchungen ev. nicht eingesetzt werden. Dazu beraten wir unsere Patienten.

Wir beraten Sie intensiv über alle Behandlungsmöglichkeiten und betreuen Sie auch nach den Eingriffen.

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