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Auskunft an Angehörige

Wenn Sie nichts anderes wünschen, erhalten Ihre engsten Angehörigen die gleichen Informationen wie Sie. Sie können als Patientin oder Patient auch schriftlich eine Vertrauensperson bezeichnen, welcher die Ärztin oder der Arzt und die Pflegefachpersonen Auskunft erteilen dürfen. Falls Sie wünschen, dass bestimmte Personen keine Auskunft erhalten, teilen Sie dies der Pflegefachperson mit. Für ein Gespräch zwischen Ihnen, Ihren Angehörigen und dem behandelnden Arzt melden Sie sich bitte bei der zuständigen Pflegefachperson.

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