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Patientenverfügung und Stellvertretung

Wir begrüssen es sehr, wenn Patientinnen und Patienten ihre Wünsche an das Behandlungsteam in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten. Falls Sie zu einem Zeitpunkt nicht urteilsfähig sein sollten und wichtige medizinische Entscheide anfallen würden, ist es für das Behandlungsteam wichtig zu wissen, welche Personen aus Ihrem Umfeld Einsicht in Ihre Krankengeschichte erhalten und wer für Sie stellvertretend entscheiden darf (gesetzliche Stellvertretung gemäss Erwachsenenschutzrecht ab 01.01.2013).

Wenn Sie im Vorfeld eines geplanten Spitalaufenthalts eine Patientenverfügung erstellen möchten, finden Sie bei Institutionen oder im Internet verschiedene Vorlagen. Hier zwei Hinweise:

Für Fragen im medizinischen Bereich ist der Hausarzt die richtige Ansprechperson. Besprechen Sie den Inhalt mit der bezeichneten Stellvertretung und Ihren Angehörigen.

Damit ihr Dokument am richtigen Ort und zur richtigen Zeit zur Verfügung steht, bitten wir Sie, dieses direkt bei Spitaleintritt mitzubringen. Geben Sie Ihre Patientenverfügung beim ersten Kontakt mit der behandelnden Ärztin oder dem zuständigen Arzt ab.

Weisen Sie allenfalls mündlich auf wichtige Punkte hin, damit ihre Ausführungen auch richtig verstanden werden.

Wenn Sie keine Patientenverfügung erstellen möchten, können Sie auch in einer Patientenvollmacht jene Person benennen, die bei einer Urteilsunfähigkeit an Ihrer Stelle die Entscheidungen trifft. (zum Beispiel «Für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr selber kundtun kann, entscheidet die folgende Person XY an meiner Stelle»).

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