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«Gsond ond zwäg» – Wenn Schweigen zur Zustimmung wird – die neue Organspende-Regelung

Ab 2027 gilt in der Schweiz die Widerspruchs-Regelung: Wer sich nicht aktiv dagegen ausspricht, gilt als Organspender/-in. Was heisst das für jeden von uns – und für jene, die im Notfall entscheiden müssen? Ein Abend mit Einblicken in Gesetzgebung, Ethik und Notfallmedizin.
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