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Die wichtigsten Fragen zur Spitalgesetzrevision

Gerne beantworten wir die wichtigsten Fragen zur geplanten Umwandlung in eine Aktiengesellschaft.

Was ändert sich mit einer Aktiengesellschaft für das Personal?

Die Arbeitsverhältnisse werden auf die gemeinnützige Aktiengesellschaft übertragen. Neu wird für diese das Obligationenrecht (OR) und nicht mehr das kantonale Personalrecht gelten. Als Überganglösung soll das heutige Recht aber sinngemäss weitergelten. Zudem stehen die Unternehmensleitungen des LUKS und der Luzerner Psychiatrie (lups), die Verhandlungsgemeinschaft GAV LUKS/lups – bestehend aus den Personalverbänden LSPV, SBK, SYNA, VSAO und VPOD sowie den beiden Personalkommissionen LUKS und lups – stehen bereits seit Anfang 2020 in Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

Wie wäre das LUKS als Aktiengesellschaft organisiert?

Es ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft mit Holding-Struktur geplant. Der Kanton Luzern bleibt zu 100 Prozent Eigentümer. Ein Verkauf von Aktien an Dritte ist gesetzlich ausgeschlossen (Spitalgesetz) und es wird keinen Börsengang geben. Es besteht eine Konzernleitung LUKS mit mehreren Tochterunternehmen (z. B. Montana AG oder Immobilien AG). Die Betriebsstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen sollen in einem Tochterunternehmen zusammengefasst werden, d.h., das LUKS bleibt wie heute ein Spitalbetrieb mit verschiedenen Standorten. Sie werden in ihrer Gesamtheit die Haupttochtergesellschaft bilden.

Zeitplan für die Überführung in die neue Struktur
Zeitplan für die Überführung in die neue Struktur

Wie würde eine engere Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Nidwalden aussehen?

Das LUKS und das Nidwaldner Kantonsspital (KSNW) werden künftig strategisch und operativ aus einer Hand geführt werden. Die bisher rein vertragliche Zusammenarbeit im Rahmen der gemeinsamen Spitalregion Luzern Nidwalden (LUNIS) soll ausgebaut werden. Dazu wird die Spital Nidwalden AG als Tochtergesellschaft in die Luzerner Kantonsspital AG integriert. Mit einem Aktionärsbindungsvertrag (ABV) zwischen der Luzerner Kantonsspital AG und dem Kanton Nidwalden werden die Grundsätze der Zusammenarbeit und die Rechte und Pflichten der beiden Aktionäre geregelt.

Was sind die Vorteile einer engeren Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Nidwalden?

Eine Verbundlösung mit dem Kantonsspital Nidwalden sichert eine bedarfsgerechte, wohnortsnahe, wirtschaftlich tragbare und qualitativ hohe medizinische Versorgung in der Region und stärkt die Zentrumsversorgung in Luzern. Sie erlaubt eine engere Koordination zwischen Grundversorgung (vor Ort) und (hoch-)spezialisierter Medizin (Zentrum) und ermöglicht effizientere, kostengünstigere Strukturen bzw. Synergien.

Gibt es einen Börsengang?

Nein, das LUKS bleibt zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons Luzern. Und somit ändert sich auch nichts an den Einflussmöglichkeiten von Regierungsrat und Kantonsrat.

Was passiert mit dem Gewinn?

Eine Ausschüttung an die Aktionäre in der Form von Dividenden ist aufgrund des gemeinnützigen Zwecks der Gesellschaft nur sehr beschränkt zulässig. Die Gemeinnützigkeit schliesst die Erzielung eines Gewinnes nicht aus. Dieser ist aber grundsätzlich für die Erreichung des Zwecks einzusetzen und verbleibt so in der Gesellschaft.

Verliert die Luzerner Bevölkerung ihre Mitsprache?

Nein, an der Mitsprache ändert sich nichts. Der Kanton Luzern bleibt zu 100 Prozent Eigner des LUKS. Es werden weder Aktien an Dritte vergeben, noch wird ein Börsengang stattfinden. Der Regierungsrat und der Kantonsrat behalten ihre Einflussmöglichkeiten. Nicht zuletzt haben der Kantonsrat und gegebenenfalls das Volk das letzte Wort, wenn es um die Änderung von Spitalstandorten geht.

Gibt es Beispiele von anderen Kantonsspitälern, die als Aktiengesellschaften organisiert sind?

Beispiele für öffentliche Spitäler, die heute Aktiengesellschaften sind: Kantonsspital Aarau AG, Kantonsspital Baden AG, Insel Gruppe AG, Kantonsspital Glarus AG, Solothurner Spitäler AG, Spital Thurgau AG, Zuger Kantonsspital AG.

Wie ist der Stand der Arbeiten?

Dank den Ende 2019 respektive Anfang 2020 vom Nidwaldner Landrat und vom Luzerner Kantonsrat genehmigten Gesetzesänderungen sind die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Umwandlung der beiden kantonalen Spitalunternehmen bereits in vollem Gang. Konkret wird die Rechtsformänderung Mitte 2021 in mehreren Schritten erfolgen.

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