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Neue kantonale Vorgaben: Bestimmte gynäkologische und brusterhaltende Eingriffe ab 2026 ambulant

Ab dem 1. Januar 2026 gelten im Kanton Luzern neue Anforderungen für operative Eingriffe: Bestimmte gynäkologische Eingriffe und brusterhaltende Operationen müssen ambulant durchgeführt werden. Die Frauenklinik und das Brustzentrum des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) haben ihre Abläufe entsprechend angepasst.
17. November 2025
Lesezeit: 2 Minuten
frauenklinik brambs
Vor dem Eingriff wird die Patientin ausführlich aufgeklärt.

Welche Eingriffe sind betroffen?
 

Die Vorgabe umfasst insbesondere

  • laparoskopische Adnexeingriffe (Eingriffe an den Eierstöcken oder Eileitern, die über kleine Schnitte in der Bauchdecke und mit Hilfe einer Kamera durchgeführt werden) sowie
  • partielle Mastektomien (brusterhaltende Operationen).

Beide Eingriffsgruppen gelten gemäss nationalen und internationalen Studien als ambulant sicher durchführbar, ohne Kompromisse bei Qualität und Behandlungsergebnis.

Ambulant und strukturiert begleitet

Wir sind uns bewusst, dass solche Eingriffe – insbesondere im onkologischen Kontext – für Patientinnen mit Fragen und Unsicherheiten verbunden sein können. Deshalb setzen wir die neuen kantonalen Vorgaben mit grosser Sorgfalt und Fürsorge für die betroffenen Frauen um. 

Unser oberstes Ziel ist, dass sich unsere Patientinnen jederzeit gut aufgehoben und betreut fühlen. Wir begleiten sie individuell und sorgen dafür, dass sie den Eingriff und die Zeit danach bestmöglich bewältigen können. 

Umfassende Unterstützung vor der Operation
Patientinnen erhalten ausführliche Informationen und Unterlagen über den Ablauf, mögliche Risiken und das Verhalten zu Hause. Wir klären individuelle Bedürfnisse wie Unterstützung zu Hause oder beim Transport. Vorerkrankungen, bestimmte Medikamente, lange Anfahrtswege oder soziale Aspekte werden ebenfalls sorgfältig geprüft. Falls medizinisch notwendig, stellen wir bei der Krankenkasse ein Gesuch für einen Eingriff mit stationärem Aufenthalt. 

Bei einer Brustkrebserkrankung unterstützen unsere Breast and Cancer Care Nurses (BCCN) die Patientinnen zusätzlich als persönliche Ansprechpersonen. Wenn nötig, leiten sie zusätzliche Massnahmen wie einen Kuraufenthalt in die Wege. 

und nach der Operation
Unsere Patientinnen erhalten nach der Operation genug Zeit, sich direkt im Spital zu erholen. Sie werden erst nach Hause entlassen, wenn Kreislauf, Schmerzen und allgemeines Befinden dies erlauben. Beim Entlassungsgespräch erhalten sie genaue Empfehlungen für die kommenden Tage, inklusive Schmerzmedikation sowie das Verhalten bei Beschwerden und Anzeichen, die eine Kontrolle notwendig machen. Die Frauenklinik ist bei Fragen oder Problemen rund um die Uhr erreichbar.

Am Folgetag nimmt unser Team – bei einer Krebserkrankung eine Breast and Cancer Care Nurse – telefonisch Kontakt auf, um sich nach dem Befinden unserer Patientinnen zu erkundigen. Die erste Kontrolle nach einem gynäkologischen Eingriff erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden im Ambulatorium der Frauenklinik oder bei der behandelnden Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt. 

Nach einer Brustoperation führen wir spätestens nach 48 Stunden eine Wundkontrolle in unserem Brustzentrum durch. Zudem organisieren wir weitere wichtige Angebote wie Physiotherapie ambulant. 

Kontakt

Für Fragen oder einen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung. Wenn Sie als Zuweisende Patientinnen mit individuellen Fragestellen betreuen oder Unterstützung bei der Einordnung der neuen Vorgaben wünschen, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

Behandlungsteam

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