Direkt zum InhaltDirekt zum Fussbereich

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

Regelmässige Kontrollen helfen, Risiken für Mutter und Kind früh erkennen und behandeln zu können. Bei einer unkomplizierten Schwangerschaft erfolgen insgesamt neun Schwangerschaftskontrollen durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Hebamme. Diese Kontrollen werden von der Krankenkasse bezahlt. Sollten wegen Komplikationen oder Risiken weitere Kontrollen notwendig sein, ist die Krankenkasse verpflichtet, auch diese zu übernehmen.

7 Kontrolltermine und 2 reine Ultraschalltermine – alle Termine bis zum errechneten Geburtstermin 

Hier finden Sie eine Übersicht über die Schwangerschaftskontrollen in unserem Geburtszentrum bei risikofreiem, normalem Schwangerschaftsverlauf. Bei Risikoschwangerschaften können individuell zusätzliche Kontroll-Untersuchungen hinzukommen. Zusätzlich zu den unten genannten Inhalten haben Sie immer auch die Standarduntersuchungen (siehe oben).

  • 6. – 10. Schwangerschaftswoche

    1. Kontrolle (Ärztin / Arzt)

    • Vorsorgeabstrich des Gebärmutterhalses, wenn kein aktueller Abstrich vorliegt. Dazu einen Abstrich zur Kontrolle auf Scheideninfektionen, da diese ein Risiko für eine Frühgeburt darstellen könnten.
    • Blutentnahme für Ihre Schilddrüsenwerte, ein Blutbild, den Eisenhaushalt und Ihre Blutgruppe
    • Wenn Sie es wünschen, bestimmen wir aus Ihrem Blut Antikörper gegen das Zytomegalievirus, da eine frische Entzündung durch dieses Virus für das Ungeborene ein Problem darstellen könnte.
    • Ultraschall, um die Lage der Schwangerschaft in der Gebärmutter zu sichern und um zu wissen, ob sich der Embryo entwickelt. Aus der Messung der Grösse des Embryos kann man einen Rückschluss auf das Schwangerschaftsalter ziehen.
    12. – 14. Schwangerschaftswoche

    1. Screening (Ärztin / Arzt)

    Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik, denn nun sind Sie in der Schwangerschaftswoche für das 1. Screening. Dies ist ein Ultraschall zur Darstellung der Gebärmutter, des Mutterkuchens und der ersten kindlichen Organstrukturen. Dabei kann auch die kindlichen Nackentransparenz («Nackenfalte») gemessen werden.

    Wenn Sie es wünschen, gibt es die Möglichkeit für einen Erst-Trimester-Test, bei dem unter Einbezug der kindlichen Nackentransparenz (die per Ultraschall gemessene «Nackenfalte») die Wahrscheinlichkeit einer Trisomie wie z.B. eines Down-Syndroms bestimmt werden kann.

    Allenfalls führen wir eine Blutentnahme zur Bestimmung von Werten des Mutterkuchens durch.

    Ebenso besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit zum Screening auf eine Präeklampsie («Schwangerschaftsvergiftung») durch eine Kombination Ihrer Blutdruckwerte, eines Ultraschallbefundes und eines Blutwertes. 

    Per Blutentnahme bestimmen wir Ihr Blutbild und testen auf mögliche Infektionen wie Hepatitis («Gelbsucht»), HIV, Syphilis und individuell abgestimmt auf den Immunschutz gegen Windpocken, Masern und Röteln.

    16. – 18. Schwangerschaftswoche

    Hebammenkontrolle

    Allgemeine Besprechung und Beratung zu Schwangerschaftsthemen wie z.B.:

    • Kennenlernen von Symptomen des Körpers in der Schwangerschaft
    • Umgang mit Veränderungen des Körpers in der Schwangerschaft und die Reaktion darauf
    • Planung der Schwangerschaft
    • Informationen zu Kursen und Veranstaltungen
    20. – 23. Schwangerschaftswoche

    2. Screening (Ärztin / Arzt)

    Das sogenannte «2. Screening» ist der ausführliche Ultraschall des Kindes mit Beurteilung der Gebärmutter und des Mutterkuchens, des Wachstums des Kindes und vor allem der Feinultraschall der kindlichen Organe.

    Sie haben die Möglichkeit zur Impfung gegen Keuchhusten. Diese Impfung wird in jeder Schwangerschaft empfohlen und dient primär dem Schutz des Neugeborenen.

    26. – 28. Schwangerschaftswoche

    Hebammenkontrolle

    «Zuckertest» (Oraler Glukosetoleranztest, «oGTT»): ein morgendlicher Test zum Ausschluss von Schwangerschaftsdiabetes, bei dem Sie eine zuckerhaltigen Lösung trinken. Vorher und zwei Stunden danach bestimmen wir Ihren Zuckerspiegel im Blut.

    Wir sprechen mit Ihnen über den Verlauf der Schwangerschaft und orientieren uns in Richtung Geburt. Gerne nehmen wir Ihre Wünsche bezüglich der Geburt auf.

    30. – 32. Schwangerschaftswoche

    3. Screening (Ärztin/Arzt) mit Hebammenkontrolle

    Das sogenannte «3. Screening» beinhaltet eine Kontrolle von Wachstum und Versorgung des Kindes. Zudem sehen wir nochmals die Organe des Kindes per Feinultraschall an. Wir kontrollieren im Ultraschall auch die Kindsbewegungen sowie die Lage des Kindes.

    Wenn das Baby noch in Beckenendlage liegt und eine natürliche Geburt gewünscht wird, vereinbaren wir eine Kontrolle im Verlauf und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten einer eventuellen späteren Wendung in Schädellage.

    Wir sprechen über allfällige körperliche Symptome oder Beschwerden und über das Stillen. Dazu gehört auch eine Untersuchung der Brust auf mögliche Stillhindernisse und die Möglichkeiten, diese schon jetzt positiv zu beeinflussen. Häufig bestimmen wir nochmals Ihr Blutbild und allenfalls auch Ihren Eisenhaushalt mit einer Blutentnahme.

    36. Schwangerschaftswoche

    Hebammenkontrolle

    Es ist nun an der Zeit für den Abstrich auf B-Streptokokken, da das Vorhandensein dieses Bakteriums von Bedeutung unter der Geburt wäre und dann ein Antibiotikum unter Wehen erfordern würde. Dieser wird unkompliziert von der Scheide und vom Anus abgestrichen.

    Bei Unsicherheit über die genaue Kindslage (Schädel- oder Beckenendlage) veranlassen wir einen Ultraschall.

    Bei Schwangerschaftsbeschwerden – die nun doch häufig geworden sind – schauen wir mit Ihnen nach Möglichkeiten zur Linderung. 

    Wir besprechen mit Ihnen Details der bevorstehenden Geburt.

    38. Schwangerschaftswoche

    Hebammenkontrolle

    Wir kontrollieren die Lage des Kindes.

    Je nach Situation schreiben wir ein CTG («Herztonkurve», Messung der kindlichen Herzfrequenz sowie der Wehentätigkeit). Bei dieser Untersuchung platzieren wir zwei Sensoren (bei Zwillingen drei) auf dem Bauch der Frau an der Gebärmutter. Dabei verfolgen wir zwei Ziele:

    • die Darstellung der Herzfrequenz des Kindes und ihrer typischen Schwankungen sowie
    • eine Aufzeichnung der Gebärmutterkontraktionen.

    Das CTG dauert mindestens 30 Minuten und wird auf einer Liege oder einem bequemen Sessel durchgeführt.

    Wir sprechen über Schwangerschaftssymptome und die Möglichkeiten zu Umgang und Linderung von Beschwerden. Ein nun häufig aktuelles Thema ist die Verdauung und mögliche Hilfe bei z.B. Verstopfung.

    Bei komplizierterer Schwangerschaft erfolgt eine zusätzlich ärztliche Ultraschallkontrolle

    Am errechneten Termin

    Ärztin / Arzt mit Hebammenkontrolle

    Wir schreiben ein CTG (Messung der kindlichen Herzfrequenz sowie der Wehentätigkeit).

    Mittels Ultraschall kontrollieren wir die Fruchtwassermenge, die Lage und das Wachstum des Kindes.

    Wir besprechen mit Ihnen, welche alternativen wehenfördernden Massnahmen es gibt. Und wir prüfen, ob es einen Grund gäbe, dass das Baby bald auf die Welt kommen müsste und ob daher eine Geburtseinleitung nötig werden könnte.

    5. Tag nach dem errechneten Termin

    Hebammenkontrolle

    Ein CTG gibt uns Aufschluss über das Wohlbefinden des Kindes.

    Wir besprechen Ihr Befinden und das weitere Vorgehen, allfällige Fragen Ihrerseits und wenn nötig auch erneut alternative Methoden der Wehenförderung.

    7. und 11. Tag nach dem errechneten Termin

    Ärztin / Arzt mit Hebammenkontrolle

    Bei diesen nun zweitägig stattfindenden Kontrollen schreiben wir jeweils ein CTG und machen einen kurzen Ultraschall. Damit überprüfen wir das Befinden des Kindes und die Fruchtwassermenge (auch die Menge des Fruchtwassers erlaubt Rückschlüsse auf die gute Versorgung des Kindes).

    Generell dreht sich nun alles um die bevorstehende Geburt. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen, wie lange wir warten dürfen, bis das Baby sich entweder «von allein» auf den Weg macht oder ob es aus irgendeinem Grunde besser wäre, die Geburt einzuleiten.

    Auch bei einer unauffällig verlaufenden Schwangerschaft kann es sinnvoll sein, 7 Tage nach dem errechneten Termin einzuleiten, nach 10 Tagen empfehlen wir allgemein die Einleitung. Über 12 Tage nach dem Termin hinaus sollte nicht abgewartet werden, da der Mutterkuchen nun seinen Aufgaben nicht mehr mit aller Verlässlichkeit nachkommen kann.

 

War diese Seite hilfreich?