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Martha's Rule

Den Eltern eine stärkere Stimme geben
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Wir nehmen Ihre Sorgen ernst

Sie kennen Ihr Kind besser als jeder andere. Wenn Sie sich Sorgen über den sich verschlechternden Gesundheitszustand Ihres Kindes machen – sprechen Sie mit uns.

Wir verstehen, dass Sie Ihr Kind besser kennen als irgendjemand sonst. Sie haben möglicherweise das Gefühl, dass auf Ihre Bedenken hin nicht entsprechend gehandelt wird. Suchen Sie gemäss der in diesem Dokument aufgeführten Schritte Unterstützung.

Martha's Rule - der Ablauf in Schritten

Schritt 1: Wenn Sie ernsthaft Sorge haben, dass sich der Gesundheitszustand Ihres Kindes unbemerkt verschlechtert, sprechen Sie mit der zuständigen Pflegefachperson und bitten Sie um die Kontaktaufnahme mit der Abteilungsärztin oder dem Abteilungsarzt.

Schritt 2: Wenn Ihre Sorgen nach dem ersten Schritt weiterhin bestehen, verlangen Sie von der zuständigen Pflegefachperson, dass sie die schichtleitende Pflegefachperson und eine leitende Ärztin oder einen leitenden Arzt informiert.

Schritt 3: Wenn Sie Schritt 1 und 2 befolgt haben und Sie unverändert grosse Sorge um den sich verschlechternden Gesundheitszustand Ihres Kindes haben, rufen Sie die Telefonnummern der Patientenanmeldung (041 205 31 66, von 7.00–19.00 Uhr, oder 041 205 31 64, von 19.00–7.00 Uhr) an und verlangen Sie die Überprüfung des Gesundheitszustandes Ihres Kindes durch ein unabhängiges Behandlungsteam. Das unabhängige Behandlungsteam wird von der Patientenaufnahme informiert und innerhalb von maximal 4 Stunden bei Ihnen und Ihrem Kind sein.

Dies ist kein Verfahren zur Einlegung allgemeiner Beschwerden. Sollten Sie eine generelle Beschwerde haben, setzen Sie bitte das Stationspersonal davon in Kenntnis. Die Mitarbeitenden werden Ihnen beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Das Kinderspital Zentralschweiz Luzern befürwortet Marthas Rule. Das ernst nehmen von Sorgen der Eltern ist für eine erfolgreiche Behandlung der Kinder essenziell. Martha’s Rule ist ein Projekt zur Erhöhung der Patientensicherheit. Das Verlangen einer Überprüfung der Behandlung nach Marthas Rule hat keine negativen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung Ihres Kindes. Marthas Rule ist kein Verfahren für generelle Beschwerden. Sollten Sie Beschwerden haben, setzen Sie sich bitte mit dem Stationspersonal in Verbindung.

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