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Schritt für Schritt zum Hörgerät

Falls sich im Rahmen der Abklärung eine Hörstörung zeigt, welche mit Hörgeräten verbessert werden kann, wird der Patient einen Antrag an die Kantonale IV/AHV-Stelle richten müssen. In der Schweiz ist die Versorgung mit Hörgeräten über die Sozialversicherung geregelt.

Die entsprechende Behörde erteilt dann dem HNO-Arzt den Auftrag eine Hörgeräteexpertise durchzuführen. Die eigentliche Anpassung des Hörgerätes erfolgt später durch den vom Patienten ausgewählten Hörgeräte-Akustiker.

Bei Unklarheiten bietet Pro Audito Schweiz im Rahmen der «Hörberatung durch Betroffene» eine kostenlose und unabhängige Beratung rund ums Hören durch selbst hörbehinderte Beraterinnen und Beratern an.

Informationen zur Finanzierung von Hörgeräten der IV/AHV

Informationen zur Finanzierung von Hörgeräten der IV/AHV in italienischer Sprache

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